Samstag, Juni 23, 2012

Kunstbuchverlag Com Media Vision AG Erwin Feurer.

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Dienstag, Juni 01, 2010

Das Karussel dreht sich immer wieder,...

... neue und alte Abzocker und Abbeisser steigen immer wieder auf und suhlen sich im Geld der Pleiten und Pannen von Wirtschaft, Banken und Staaten.

Das tolle Geschäft der Pleitegeier.

Von Marc Pietzke, New York. Spiegel online vom 1.6.2010

Die Kreditkrise hat eine neue Boom-Industrie geschaffen. Firmenberater und Anwälte lassen sich fürstlich entlohnen, um Konzerne durch die Insolvenz zu steuern. Allein der Konkurs der US-Investmentbank Lehman Brothers warf bisher 800 Millionen Dollar an Gebühren ab.

Bryan Marsal freut sich, wenn Konzerne kaputtgehen. Wie ein Leichenbestatter, der die Hinterbliebenen taktvoll tröstet, doch an ihrer Trauer verdient, trägt Marsal Firmen zu Grabe: pietätvoll, diskret - und zu saftigen Preisen. Seinen jüngsten Auftrag etwa ließ er sich allein im April mit 15,2 Millionen Dollar vergüten.


Immerhin ist das ja auch der größte Auftrag seiner Karriere. Als vom Gericht bestallte Sanierungsfirma wickelt Marsals New Yorker Unternehmensberatung A&M die US-Investmentbank Lehman Brothers ab, die im September 2008 unterging. Von deren früherem Wolkenkratzer am Broadway aus, der heute dem britischen Finanzkonzern Barclays gehört, hilft Marsal rund 150 verbliebenen Lehman-Mitarbeitern, das Traditionshaus unter die Erde zu bringen.

Eine Sisyphusarbeit: Mit 638 Milliarden Dollar ist die Lehman-Pleite die bisher größte der US-Firmengeschichte. Die Liquidation könnte sich noch Jahre hinziehen. Das Gericht hat die Gläubiger - darunter die Großbanken Goldman Sachs und UBS sowie Abu Dhabi - vorgewarnt: Wahrscheinlich bekommen sie am Ende nur knapp 15 Prozent ihrer Investitionen zurück.

Denn ein großer Batzen der Gelder geht eben nicht an die geprellten Investoren, sondern an Insolvenzberater wie A&M. Das Unternehmen mit Sitz an der Lexington Avenue hat bisher für seine Dienste bei der Lehman-Abwicklung insgesamt 277,4 Millionen Dollar erhalten - im Schnitt 14,5 Millionen Dollar pro Monat, mehr als sonst ein Beteiligter.

Marsal und seine Kollegen sind die stillen Profiteure der Kreditkrise. Der Finanzcrash der letzten zwei Jahre hat Pleiten zum "heißesten Geschäft an der Wall Street" ("CNN/Money") gemacht, und die Lehman-Pleite ist das heißeste Geschäft von allen - "das goldene Ticket" zum Lottogewinn, so der Branchen-Newsletter "Bankruptcy Insider". Insgesamt 29 Consulting-Firmen, Anwaltskanzleien, Finanzberater und spezielle Investmentbanken haben in den 19 Monaten seit dem Untergang von Lehman knapp 800 Millionen Dollar an Gebühren und Spesen in Rechnung gestellt.

16,6 Millionen Dollar für Konfliktberatung

Die exorbitanten Summen, von der US-Börsenaufsicht SEC monatlich dokumentiert und vom Konkursgericht New York Süd abgesegnet, sind nun sogar auf dem besten Wege, die bisher lukrativste US-Pleite zu überrunden - den Konkurs des Ölmultis Enron.

Dies sind tolle Zeiten für die Pleitegeier. Den zweitgrößten Posten auf der aktuellsten Lehman-Abrechnung bestreitet die Kanzlei Weil Gotshal & Manges, die den Löwenanteil der Lehman-Konkursanwälte stellt und auch die Top-Kanzlei bei der Insolvenz des Autobauers General Motors (GM) ist (182,3 Millionen Dollar). Dahinter folgen die Konkurrenten Jenner & Block (53,5 Millionen Dollar) und Milbank Tweed Hadley & McCloy (52,8 Millionen Dollar). Jenner & Block erstellte dafür aber auch eine regelrechte Juristen-Enzyklopädie über den Fall Lehman, mit 2209 Seiten und 8197 Fußnoten.

Der Rest der langen Liste offenbart kryptische Dienstleistungen, die oft nur Insider verstehen. Die Kanzlei Curtis, Mallet-Prevost, Colt & Mosle bekam für "Konfliktberatung" 16,6 Millionen Dollar, die Finanzfirma Natixis Capital Markets für "Derivativenberatung" 8,1 Millionen Dollar, die Anwälte von Simpson Thacher & Bartlett für "Kongress- und Zeugenberatung" immerhin 2,4 Millionen Dollar. Die Spesen wurden wiederum von der Firma Brown Greer geprüft, die dafür ihrerseits 155.000 Dollar einsackte.

Die Mega-Pleiten der Mega-Krise haben zu einer neuen Boom-Industrie geführt. "Wir schlagen bei der Höhe der Gebühren ein neues Kapitel auf", sagt Harvard-Juristin Lynn LoPucki, die das Phänomen untersucht hat. "Lehman ist ein großer Fall, da steckt eine Menge Geld drin."

"Es ist eine Welt, in der der Zähler dauernd läuft", staunt die "New York Times" über den bisher obskuren Kosmos der Konkursberater. Der Zähler zählt in Stunden: So rechnen die Lehman-Anwälte von Weil einen Stundenlohn von bis zu 950 Dollar ab, und selbst ihre Rechtsgehilfen bekommen 295 Dollar. Die Investmentbank Houlihan Lokey, die Lehmans Gläubiger betreut, sackte anfangs monatlich 500.000 Dollar ein und jetzt 400.000 Dollar.

Konkursmasse von 742 Milliarden Dollar

Wer tiefer in die Spesenabrechnungen schaut, erlebt manche Überraschung. So gaben die Weil-Anwälte mehr als 500 Dollar pro Tag für Limousinen aus, die dann stundenlang vor den Büros auf der Straße warteten. Ein Jurist berechnete in einem Monat 2100 Dollar für seinen Chauffeur, ein anderer in vier Monaten 263.000 Dollar für Fotokopien, ein dritter für eine einzige telefonische Nachricht 48 Dollar. Und die Beraterfirma Huron war sich nicht zu schade, auf ihrer Rechnung exakt 2,54 Dollar für "Kaugummi am Flughafen" anzuschreiben.

Bryan Marsal bekam, wie er der "Times" stolz berichtete, den Auftrag am Vorabend der Lehman-Pleite. Die Dauer des ganzen Verfahrens war zunächst auf zwei Jahre avisiert, dürfte nun aber länger dauern. Am Ende steht A&M auch noch mal eine separate "Incentive-Gebühr" von 50 Millionen Dollar zu.

So massiv dieser Auftrag auch ist, für A&M ist er eigentlich ein Routinejob. Das 1983 von den Finanzmanagern Marsal und Alvarez während einer Golfpartie gegründete Unternehmen war schon an den schlagzeilenträchtigsten Konkursen, Sanierungen und Umstrukturierungen beteiligt - darunter Levi Strauss, die berüchtigte Enron-Wirtschaftsprüfungsfirma Arthur Andersen und Interstate Bakeries ("Wonder Bread"). Auch bei der Krise in Dubai sprang A&M helfend mit ein.

Heute beschäftigt A&M rund 1600 Consultants weltweit. Auch in Deutschland, wo es die Drogeriekette "Ihr Platz" und den hessischen Folienhersteller Treofan gesundschrumpfte. Die gesamte Konkursmasse, die A&M weltweit bewegt, beläuft sich auf 742 Milliarden Dollar.

Im Vergleich zu anderen Bankrott-Hebammen ist das allerdings fast Kleingeld. Lehman ist zwar der größte Fall aller Zeiten, doch dank der Krise quälen sich bis heute noch viele andere Mega-Insolvenzen durch die Gerichte, teils im Endzustand: die einstige US-Großbank Washington Mutual, der Finanzkonzern CIT, die alten Konzernhüllen von GM und Chrysler.

"Verletzt jedes Gefühl für Proportionen"

Die Kanzlei Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom allein managte nach Angaben des "Bankruptcy Insiders" im ersten Quartal des Jahres 1,22 Billionen Dollar Konkursmasse. Ein anderer einzelner Anwalt, James Carr von Kelley Drye & Warren, arbeitete demnach an 102 Insolvenzfällen gleichzeitig, mit 980,2 Milliarden Dollar an Gesamtvermögenswert.

Bryan Marsal von A&M wurde kurz auch als Sanierungschef von GM gehandelt, als der Autokonzern ins Insolvenzverfahren ging. Auch dieses Mammutunterfangen dürfte am Ende mehr als eine Milliarde Dollar an Gebühren für die Berater und Anwälte abwerfen - darunter selbst Kleckerposten wie 364,14 Dollar für Anzugreinigung und ein Hotelzimmer für 685 Dollar pro Nacht, gebucht von der Kanzlei Weil.

Solche Ausfälle rufen inzwischen aber auch Kritiker auf den Plan - allen voran Kenneth Feinberg, den Gehaltszar der US-Regierung. Der ist nun nicht nur beauftragt worden, die Bonusausschüttungen der Wall-Street-Banken zu drosseln, sondern auch die Spesenbücher des Lehman-Konkurses zu prüfen. Und was er darin fand, sagte er der "New York Times", "verletzt jegliches Gefühl der Proportionen".

Mittwoch, August 26, 2009

"Das Recht wird mit Füssen getreten."

Im Folgenden geben wir den Artikel von Markus Schär, der am 25. August 2009 in verschiedenen Tageszeitungen erschienen ist, wieder:

Salenstein – «Wie ein Fürst» lebe Rolf Erb, 57, immer noch auf Schloss Eugensberg, schimpfen die Medien. Dabei brach die milliardenschwere Erb-Gruppe, die der Winterthurer zusammen mit seinem querschnittgelähmten Bruder Christian vor sechs Jahren von seinem verstorbenen Vater übernommen hatte, im Dezember 2003 zusammen. In seiner Blütezeit beschäftigte das schweizerische Vorzeige-Familienunternehmen, das aus einer von Hugo Erb sen. 1920 gegründeten kleinen Reparaturwerkstätte hervorgeganen war, knapp 5000 Mitarbeiter und erzielte einen nicht konsolidierten Umsatz von über 5 Milliarden Franken.

Rolf Erb hatte Eugensberg aus dem Firmenbesitz übernommen und im Frühjahr 2003 seinen damals einjährigen Zwillingssöhnen geschenkt – nach eigener Darstellung, weil es der todkranke Vater so wünschte. Diese Schenkung fechten die Gläubiger an. Vor dem Prozess läuft aber ein Prozess, ob die Beklagten, die inzwischen siebenjährigen Buben und ihre Mutter, einen unentgeltlichen Rechtsbeistand bekommen. Im Juli veröffentlichte das Thurgauer Obergericht sein Urteil: Wie das Bezirksgericht Steckborn weist es das Begehren ab.

Herr Erb, überraschte Sie der Entscheid des Obergerichts?
Nein, ich erwartete, dass es so herauskommen würde. Die fahrige Begründung des Obergerichts, die nur auf die Argumente der Gegenpartei und des Bezirksgerichts eingeht, erweckt den Eindruck, dass die Thurgauer diese heisse Kartoffel einfach dem Bundesgericht weiterreichen wollen. Aber es wäre ja nicht das erste Mal, dass das Bundesgericht einen Entscheid des Thurgauer Obergerichts kehrt.

Sie halten nicht viel von der Thurgauer Justiz?
Die Anwälte und die Richter kennen sich hier gut, einige von ihnen treten ja sogar in beiden Rollen auf. Und das Büro des Gegenanwaltes, Matthias Hotz, pflegt enge Beziehungen zu Politik und Justiz. Aber ich verstehe, dass das Obergericht so entscheiden musste – nach dem gewaltigen medialen Druck, den die Gegenpartei aufgebaut hat.

Die Medien warfen Ihnen vor, dass die Thurgauer Steuerzahler für Ihren Prozess aufkommen sollen, obwohl Sie immer noch in einem Schloss wohnen.
Es geht nicht um mich, sondern um meine 7-jährigen Kinder und ihre unverheiratete Mutter. Und Sie müssen auch sehen: Die Familie Erb und ihre Unternehmen zahlten bis zum Zusammenbruch der Erb-Gruppe Millionen an Steuern und gaben Tausenden von Leuten Arbeit. Schloss Eugensberg, ein wertvolles Kulturgut, retteten wir seinerzeit mit mehr als 20 Millionen Franken vor dem Ruin; dies taten wir nicht nur für uns, sondern für die kommenden Generationen und auch für den Kanton Thurgau. Es ist ein Grundrecht, dass Mittellose einen unentgeltlichen Beistand bekommen.

Die Gerichte bestreiten allerdings, dass Sie mittellos sind.
Das Obergericht anerkennt die Mittellosigkeit bei meiner Lebenspartnerin, die sich für unseren Unterhalt ja sogar verschulden musste, aber nicht für die unehelichen Kinder. Es behauptet, wenn ich nicht auf Eugensberg wohnen würde, hätte ich wieder Vermögen bilden können. Aber das ist völlig falsch: Ich bin seit 2004 in Konkurs; wenn ich wieder zu Vermögen käme, würde es gleich gepfändet.

Sie erzielen aber Einnahmen, indem Sie die Nebengebäude und den Bauernbetrieb verpachten.
Ja, wir haben unsere gesamten Einkommensverhältnisse dem Gericht offen gelegt. Die Einnahmen reichen knapp aus, um das Schloss so zu unterhalten, dass es keinen Schaden nimmt. Darum bemühen wir uns jeden Tag.

Weshalb sind Sie nicht längst ausgezogen?
Das Schloss ist von den Sachwaltern mit einer Grundstückssperre belegt. So lange die Prozesse laufen, können wir es also bestenfalls vermieten. Damit beauftragten wir schon 2004 einen Immobilienmakler. Er fand aber angesichts der unsicheren Besitzverhältnisse und des aufgelaufenen Renovationsbedarfs von rund 5 Millionen keinen zahlungskräftigen Mieter für das Schloss selber. Verkaufen liesse es sich im Thurgau mit seinen zahlreichen zum Verkauf stehenden Schlössern kaum, solche aufwendigen Liegenschaften sind gerade in der heutigen Zeit wenig gefragt. Die Sachwalter versprechen sich also wohl zu viel an Verkaufserlös.

Ziehen Sie den Prozess um die Unentgeltlichkeit der Prozessführung tatsächlich ans Bundesgericht weiter?
Ja klar, das sind wir unseren Kindern schuldig.

Weshalb?
Die Sachwalter fordern von den Kindern nicht nur die Vermögenswerte zurück, sondern rechnen auch einen irrealen Mietzins für das Schloss auf. Er beläuft sich bisher auf 8,6 Millionen, bis zum Abschluss des Prozesses beträgt er wohl 10 bis 12 Millionen. Dazu kämen 2 Millionen allfälliger Schadenersatz; ausserdem müssten meine Söhne die Prozessentschädigung bezahlen. Obwohl sie nicht darüber bestimmen konnten, wo ihre Eltern wohnen, bekämen sie also bei der Volljährigkeit eine schwere Schuldenlast fürs Leben aufgebürdet. Wenn sie in dieser Lage keine Verteidigung erhalten, dann zweifle ich am Schweizer Rechtsstaat. Aber natürlich wünscht sich die Gegenseite, dass wir uns nicht wehren können. Dass sie dabei den Verfassungsgrundsatz des Rechts auf einen fairen Prozess mit Füssen tritt, stört sie herzlich wenig.

Die Gerichte verweigern Ihnen allerdings die unentgeltliche Prozessführung auch, weil sie den Prozess für aussichtslos halten.
Das sehen befreundete Anwälte nicht so. Die Gegenpartei behauptet, bei der Übertragung von Schloss Eugensberg aus dem Besitz der Hugo Erb AG an mich und danach an meine Söhne habe es sich um Simulationsgeschäfte gehandelt. Die Gegenpartei übersieht, dass es um eine Schenkung meines Vaters an seine Enkel ging. Dabei war ich lediglich Treuhänder meiner Kinder. Mein Vater wäre vom Konkurs nicht betroffen gewesen. Er durfte sein ganzes Vermögen nach Belieben verschenken. Es ging also um den Vollzug einer Erbregelung meines sterbenden Vaters, und die zukünftigen Entwicklungen liessen sich damals für die handelnden Personen nicht absehen.

Bis vor einem Jahr liefen Vergleichsverhandlungen, um einen Prozess zu vermeiden.
Ja, nach zweijähriger Arbeit, zusammen mit dem Thurgauer Immobilien-Investor Hermann Hess, stand im Sommer 2008 ein fixfertiger Vergleichsvertrag. Wir boten darin den grössten Teil der strittigen Vermögenswerte an, also Schloss Eugensberg, das historische Inventar, die Autosammlung, Aktien und die Villa Wolfensberg in Winterthur.

Weshalb scheiterte der Vergleich?
Die Anwälte von Hermann Hess zogen sich zurück, weil man mit der Gegenseite nicht fair verhandeln konnte. Die Sachwalter wünschen offensichtlich keinen Vergleich – sie leben ja seit Jahren gut von diesem Mandat.

Dann gibt es keinen Vergleich mehr?
Doch, ich habe den zuständigen Sachwalter im Februar brieflich um ein Gespräch unter vier Augen gebeten. Ich warte immer noch auf seine Antwort. Wir bieten weiterhin Hand zu einem Vergleich, der für beide Seiten vernünftig ist. Aber die Gegenpartei muss uns mindestens zugestehen, dass wir selber entscheiden, was für uns vernünftig ist.

Daneben läuft immer noch ein Strafverfahren gegen Sie.
Die Staatsanwaltschaft lässt jetzt nach umfangreichen Zeugenbefragungen und Einvernahmen ein zweites Gutachten erstellen. Offensichtlich ergab das erste nicht, was sie für eine Anklage brauchte. Es dauert also sicher noch eineinhalb bis zwei Jahre, bis es zum Prozess kommt, wenn überhaupt. Aber alles läuft völlig korrekt ab; um der Sache zu dienen, kooperieren mein Bruder und ich deshalb gerne. Es geht den Staatsanwälten offensichtlich darum, die Sachlage im Detail zu verstehen, um dann die Schuldfrage sorgfältig zu klären.

Also eine nie endende Geschichte?
Nein, wir ziehen jetzt den Prozess um die unentgeltliche Prozessführung für die Kinder und meine Lebenspartnerin vor Bundesgericht; das dauert wohl bis im Frühling 2010. Dann sehen wir weiter. Wir haben auch ein Interesse daran, dass dieses Verfahren nicht ewig geht. (ThurgauerZeitung)

Erstellt: 25.08.2009, 08:40 Uhr

Dienstag, Juli 14, 2009

Erb-Gruppe: Unschuldige Kinder werden weiterhin ohne anwaltliche Vertretung vor Gericht gezerrt.

Von Erwin Feurer.

„Das Obergericht erteilt Rolf Erb eine Absage.“
Artikel in der Thurgauerzeitung vom 14.07.2009 (Christian Weber).

RA Matthias Hotz, der die Gläubigerinteressen eines Teils der Erb-Gruppe vertritt, erhält am Samstag, 11. Juli 2009 das Urteil des Obergerichts des Kantons Thurgau (versandt am 10. Juli 2009) und am Dienstag, 14. Juli 2009, ist die Medienkampagne gegen die Familie Erb bereits lanciert, sogar mit Kommentar des Obergerichtspräsidenten Thomas Zweidler.

Die Familie Erb, die das Urteil mit Sicherheit noch nicht in Empfang genommen hat, wird so von der Vorreiterin dieser unanständigen Vorgehensweise, der Thurgauerzeitung, über Radio und Presse informiert. Diese scheinbar belanglose Unkorrektheit ist einem patentierten Rechtsanwalt, der notabene den Standesregeln für Anwälte untersteht und gleich noch etwas Eigenwerbung veranstaltet, zu verdanken, wird jedoch an dieser Stelle mit Entschiedenheit abgelehnt.

Information der Öffentlichkeit ist sicherlich angebracht, sie muss jedoch zeitlich und inhaltlich korrekt terminiert und substantiiert sein.

Grundsätzlich falsch ist daher schon die reisserische Überschrift; die Absage geht nicht an Rolf Erb, sie ist an die Adresse der Kinder und ihrer Mutter gerichtet, mit anderen Worten, RA Hotz und das – so macht es den Eindruck - mit ihm in bestem Einvernehmen stehende Obergericht des Kantons Thurgau will um jeden Preis verhindern, dass unschuldige Kinder ausreichendes rechtliches Gehör finden und auf eine saubere Art anwaltlich vertreten sind. Dies ist der Kern der von RA Hotz in den Medien breit geschlagenen Geschichte, die Schlagzeile könnte daher lauten:

Unschuldige Kinder (und deren Mutter) werden weiterhin ohne anwaltliche Vertretung vor Gericht gezerrt.

Die Vertreter der Gläubigerinteressen – zumindest geben sie das vor, in Tat und Wahrheit verdienen sie jedoch eine schöne Stange Geld seit Jahren an diesem „Gemetzel“ -, outen sich mit der erwähnten Vorgehensweise gleich selbst; sie wollen tatsächlich Rolf Erb zerstören, dies jedoch in einem Prozess gegen seine Kinder, indem sie diese als Pfand nehmen. Diese „Rechtsvertreter“ halten es nicht einmal für nötig, den Kindern ausreichenden rechtlichen Schutz zu gewähren, wahrlich ein Desaster und eine unrühmliche Tat, die unserer Rechtsordnung nicht anstehen. Unbedenklich und mit der Absegnung der Gerichte nehmen sie dabei menschenrechtlich höchst bedenkliche Handlungen vor, indem sie den Kindern und ihrer Mutter die Möglichkeit einer ordentlichen Verteidigung nicht geben wollen.

Die Gläubiger der Erb-Gruppe, die bis anhin diesem unwürdigen, ja unmenschlichem Spiel zugesehen haben, deren Konkursdividende von den Sachwalter-, Beratungs- und Anwaltshonoraren schneller „weggefressen“ wird, als dies jetzt im Kampf um Vermögenswerte, die ihnen angeblich zustehen sollen, neu generiert wird, sollten dringend über die Bücher gehen und diesem einer modernen Rechtsordnung spottenden Treiben ein Ende bereiten. Es stellt sich dabei schon die Frage, ob die Angst mitspielt, dass bei einer anwaltlichen Vertretung die Prozesschancen der Gläubiger reduziert, wenn nicht sogar auf ein Minimum schmelzen würden, wenn um jeden Preis verhindert werden soll, dass unschuldige Kinder und deren Mutter mit gleich langen Spiessen, vertreten durch einen seriösen Anwalt, in die anstehenden Prozesse eintreten dürfen.

Es geht nicht um Rolf Erb, es geht um zwei bei Prozessbeginn vierjährige Kinder und deren Mutter, die geschützt werden müssen.

Montag, Juni 08, 2009

Staat Thurgau/Dr. iur. Michael Werder vs. Feurer

Der vom Sachwalter der Uniwood Holding AG, RA Dr. iur. Michael Werder, als Amtsperson eingeleitete Strafprozess wegen ehrverletzender Äusserungen ist vom Bezirksgericht Kreuzlingen erwogen und beurteilt worden.

Mit Urteil vom 2. Februar 2009 hat das Bezirksgericht Kreuzlingen den angeklagten Blogspotredaktor Erwin Feurer der mehrfachen üblen Nachrede gemäss Art. 173 Ziff. 1 StGB schuldig gefunden, zu einer unbedingten Geldstrafe verurteilt und zur Bezahlung einer Genugtuungssumme an den Geschädigten sowie der Verfahrens- und Untersuchungskosten verpflichtet.

Dazu Erwin Feurer:

„Für die als ehrverletzend beurteilten Äusserungen und die üble Nachrede im Zusammenhang mit dem vorliegenden Blog und in den diversen Klageschriften der von mir vertretenen Projekt Vision AG (heute in Konkurs), entschuldige ich mich hiermit öffentlich und in aller Form bei Herrn Werder und weiteren allenfalls betroffenen Personen.

An der Sache selbst wird weitergearbeitet.“

Montag, April 27, 2009

Rolf Erb befragt von Charly Pichler

Artikel und Interview von Charly Pichler in den Kreuzlinger Nachrichten vom 23. April 2009:

Rolf Erb gibt Auskunft

Nicht alles, was man ihm coram publico vorwirft, entspricht den Fakten. Rolf Erb, ehemaliger Konzernleiter des Winterthurer ‘Erb-Imperiums’ in dezidiertem Statement.


Zum Vorgeschehen im Zeitraffer: Rolf Erb, Sohn des gleichnamigen Firmengründers Hugo Erb und Besitzer der Hugo Erb AG (Automobile und Immobilien), bewohnt mit zwei kleinen Söhnen und Partnerin seit 1991 Schloss Eugensberg in der Gemeinde Salenstein. Die Konkursverwalterin, die Firma Transliq AG im Verbund mit der Thurgauer Kantonalbank und anderen Interessenvertretern, setzen derzeit in wiederholtem Anlauf alles daran, um Rolf Erb und seine Familie aus dem auf ca. 60 Mio. Franken geschätzten Schloss (obwohl nicht mit Hypotheken belastet) rauszuklagen. Dies geschieht nicht zuletzt auf Antrag und Begehren der Gläubiger, deren Forderungssumme sich auf ca. 3,6 Mia Franken beläuft. Das Unterfangen dürfte aber so einfach nicht zu bewerkstelligen sein. Rolf Erb hatte Schloss Eugensberg, das seinerzeit noch durch die ‘Hugo Erb AG’ gekauft und an Rolf Erb weiterverkauft worden war, im Zuge der Erb-Regelung seines Vaters Hugo rechtmässig erworben und seinen damals ein Jahre alten Zwillingssöhnen vermacht mit lebenslangem Wohn- und Nutzungsrecht für sich und seinem Bruder Christian. Über den Frauenfelder Rechtsanwalt Matthias Hotz stellen nun die Gläubiger in einem initiierten Zivilprozess den Antrag, das Schloss müsse in die Konkursmasse zurückgeführt werden. Rolf Erb beantragte vor Bezirksgericht unentgeltliche Prozessführung, was, durch RA Hotz medienwirksam verbreitet, im Thurgau für Unmut sorgte. Rolf Erb erklärte sich so anerkennenswert wie couragiert bereit, unserm Blatt in einem mit Spannung erwarteten Exklusivinterview zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

«Wir wollen ein normales Leben!»

Charly Pichler im Gespräch mit Rolf Erb von der ehemaligen ‚Erb Automobildynastie’, der mit Partnerin und heute zwei Söhnen seit 1991 auf Schloss Eugensberg bei Salenstein wohnt.

Herr Erb, als wie massiv empfinden empfinden Sie die Kritik und wie berechtigt ist sie?

Ich werde nur kritisiert von Leuten, welche die Zusammenhänge nicht kennen. Das ist verständlich und damit muss ich leben. Das Wichtigste für mich ist der Zusammenhalt meiner kleinen Familie, allen Widernissen zum Trotz.

Wie haben Sie sich Ihr Leben eingerichtet seit dem bedauerlichen Niedergang des früheren Erb-Konzerns?

Das Leben ist für uns nicht einfach. In welcher Weise man uns versucht in die Enge zu treiben, haben ihre Leser sicherlich über die Jahre mitverfolgt. Vielleicht kann sich der eine oder andere vorstellen wie es ist, wenn man innerhalb weniger Wochen alles verliert, wofür man sein Leben lang gearbeitet hat. Was mich und meine Partnerin in all diesen Jahren trägt, sind natürlich die Kinder. Was mir persönlich hilft ist der Fakt, dass durch die Insolvenz unserer Gruppe kein Mitarbeiter und keine Mitarbeiterin seinen resp. ihren Arbeitsplatz verloren hat.

Ihre Gläubiger - Forderungssumme rund 3,6 Mia Franken - monieren, Sie hätten ihnen seinerzeit Konkursmasse entzogen, indem Sie Schloss Eugensberg Ihren Kindern vermachten - Ihre Stellungnahme?

Die Familie Erb hat vor gut 20 Jahren das leergestandene und heruntergekommene Schloss Eugensberg gekauft und dieses umfassend restauriert, mit einem Aufwand von über 20 Mio. Franken. In seiner letztwilligen Verfügung hat mein Vater kurz vor seinem Ableben sein privates Erbe geregelt und unter anderem Schloss Eugensberg seinen einzigen Enkeln zukommen lassen. Er bedachte dabei die Enkel nur mit dem «nackten» Vermögen, die Nutzniessung liess er bei mir und teilweise bei meinem Bruder Christian, der seit einem Autounfall querschnittsgelähmt ist. Die von meinen Gegnern verbreitete Darstellung ich hätte den Eugensberg kurz vor der Insolvenz übertragen, ist falsch.

Gemäss neustem Kollokationsplan wird nur ein Bruchteil der Gläubigerforderungen zugelassen, man redet diesbezüglich von insgesamt rund 530 Millionen Franken. Werten Sie diese für Sie ja eigentlich erfreuliche Tatsache, Herr Erb, als einen Sieg für Sie in gerechter Sache?

Ich möchte die Arbeit der Sachwalter nicht bewerten. In der Regel führt das Abweisen von Gläubigerforderungen zu Kollokationsklagen mit entsprechendem Mehraufwand für die Sachwalter. Dieser wird natürlich wiederum aus der Konkursmasse bezahlt. Den Forderungen stehen aber nur geringe Aktiven gegenüber, ca. 100 Mio; das dürfte der Tropfen auf dem heissen Stein sein, oder? Die tatsächlichen Aktiven der Hugo Erb AG wurden von der Transliq in ihrem Rechenschaftsbericht an die Gläubiger, am 31.1.2008 mit Franken 687’769.83 ausgewiesen. Ich weiss nicht wieviel davon heute noch vorhanden ist. Meiner Meinung nach dürfte dieser Betrag jedoch reichen, um die Forderungen der I. und II. Klasse-Gläubiger im Betrage von Franken 236’220.15 vollumfänglich zu befriedigen. Sollte sich die angestrebte Vindikations-Klage gegen Schloss Eugensberg als Misserfolg herausstellen, gibt es, wie die Transliq selbst in ihrem neuesten Rechenschaftsbericht schreibt, nichts mehr zu verteilen. Das heisst, die I. und II. Klasse-Gläubiger werden leer ausgehen.

Trifft es zu, dass nur allein Schloss Eugensberg 60 Mio wert ist und die Oldtimer Sammlung weitere 10 Mio?

Im Rahmen der von der Familie Erb geführten Vergleichsverhandlungen, in denen Schloss mit Inventar und Autosammlung offeriert wurde, haben die Parteien eine gemeinsame Schatzung in Auftrag gegeben. Diese stellte vor knapp 3 Jahren einen Verkehrswert für alle Schlossliegenschaften von 20,9 Mio. Franken fest. Das Konkursamt Steckborn schätzte den Wert der Autosammlung vor mehr als fünf Jahren auf ca. Franken 650’000.--.

Es geht aber auch um diverse weitere Liegenschaften in dem Kontext - welche sind das und wo sind sie?

Gemäss SchKG können in der Schweiz unter gewissen Voraussetzungen sämtliche Rechtsgeschäfte angefochten werden, welche 5 Jahre vor Konkurseröffnung getätigt wurden (Absichts-Pauliana). Unter diesem Titel haben die Hugo Erb AG und die Abtretungsgläubiger von meinen Kindern und ihrer Mutter sämtliche Vermögenswerte, auch solche die mit der Erb-Gruppe in keinem Zusammenhang stehen, verarrestiert und versuchen diese heute einzuklagen. In mehreren Prozessen verlangen sie in Dutzenden von Rechtsbegehren, beispielsweise, dass meine 6 1/2-jährigen Kinder für das Wohnen auf Eugensberg eine Miete von sage und schreibe bis heute 8,6 Mio. Franken bezahlen sollen.

Wie zufrieden oder unzufrieden sind Sie mit der Vorgehensweise der Konkursverwalterin, der Firma ‘Transliq AG’?

Die Transliq macht wie alle Sachwalter ihre Aufgabe. Sie hat dabei, wie alle privatwirtschaftlichen Insolvenzverwalter zwei Interessen: Einmal das Interesse der Kunden, sprich Gläubiger, dann aber auch ihr eigenes Interesse, sprich die Sachwalter-Honorare.

Dem Vernehmen nach soll die ‘Transliq AG’ die so genannten Patronatserklärungen nicht akzeptieren - Ihr Statement?

Zusammen mit meinem Bruder habe ich wenige Tage vor dem Nachlass der Erb-Gruppe, so zu sagen als letzte Tätigkeit für die Firma, die Bürgschaften der Erb-Gruppe zugunsten der CBB Holding AG zurück verhandelt. Dies war keine schwierige Aufgabe, da die Erb-Gruppe ja direkt und indirekt 90% der Aktien besass und damit die CBB-Gruppe kontrollierte. Ich kann nicht beurteilen, ob die Sachwalter hier Fehler gemacht haben. Es ist jedoch eigenartig, dass heute die wegverhandelte Patronatserklärung wieder ein Thema sein soll.

Unbefriedigte Gläubiger haben das Recht zur Klageerhebung innert 20 Tagen. Was kommt da noch auf Sie zu, womit rechnen Sie?

Ich gehe davon aus, dass der Kollokationsplan der Hugo Erb AG angefochten wird. Das war auch bei der Unifina Holding AG so, die Ende 2008 Ihren Kollokationsplan vorstellte. Das bedeutet neue Arbeit und Honorare für die Sachwalter. Zum Glück habe ich damit heute nichts mehr zu tun.

Der Frauenfelder Anwalt M. Hotz ging an die Öffentlichkeit mit der Behauptung, Sie liessen sich die anstehenden Prozesskosten vom Thurgauer Steuerzahler finanzieren…?

Es ist richtig, dass die Mutter meiner 6 1/2-jährigen Zwillinge für sich und ihre Kinder, vor Obergericht des Kantons Thurgau, gegen die erstinstanzlich abgelehnte Verfügung in Sachen unentgeltliche Rechtspflege, Rekurs erhoben hat. Die Kinder sind von den Sachwaltern mit mehreren Klagen belegt worden. Da das gesamte Vermögen der Mutter arrestiert wurde (obwohl dieses nicht im Zusammenhang mit der Erb-Gruppe stand), verfügt sie nicht über die Mittel, einen anwaltlichen Beistand zu bezahlen. Ihr Recht auf eine angemessene Verteidigung ist aber, wie für jeden Beklagten in der Schweiz, in der Bundesverfassung und auch in den europäischen Menschenrechten geschützt. Natürlich möchte der Gegenanwalt Matthias Hotz vom Frauenfelder Büro Bürgi/Hotz/ Zellweger eine anständige Verteidigung der Beklagten verhindern, weil er sich dadurch bessere Prozess-Chancen verspricht. Ich, das sage ich Ihnen offen, würde mich als Anwalt in Grund und Boden schämen, wenn ich 6 1/2-jährige Kinder einklagen müsste und dies tun würde, indem ich ihnen als Erstes das rechtliche Gehör verweigerte.

Herr Erb, Sie residieren in einem Riesenschloss, bei dem anzunehmen ist, dass allein die Unterhaltskosten enorm sind. Gleichzeitig beantragten Sie besagte unentgeltliche Prozessführung - wie passt das zusammen?

Aus der Vermietung kann ich ganz knapp den minimalsten Unterhalt für den Erhalt von Schloss Eugensberg bezahlen. Ansonsten mussten wir uns verschulden um zu überleben. Meine Lebenspartnerin und die Kinder, wie auch ich persönlich, sind längst in Folge der Aushungerungstaktik der Gegenpartei mittellos, allein deshalb haben wir schon vor Jahren Schloss Eugensberg den Sachwaltern offeriert. Diese haben jedoch, aus mir völlig unverständlichen Gründen, bis heute, den von der Familie Erb offerierten vernünftigen Vergleichsvorschlag, der zudem mit einem der wichtigsten Gläubiger abgesprochen war, bis zum heutigen Tage verzögert und schlussendlich sogar fallen gelassen. Warum wohl? Darüber kann man nur spekulieren. Es geht wahrscheinlich, wie immer, um das liebe Geld. Alleine das Rechtsanwaltsbüro des Vorsitzenden des Sachwalterausschusses hat gemäss eigenem Rechenschaftsbericht bislang Honorare und Aufwendungen von 9,1 Mio. Franken abgerechnet. Ich bezweifle sehr, dass hier die Sachwalter, Rechtsanwälte, etc. im Interesse der Gläubiger gehandelt haben, beziehungsweise immer noch handeln.

Bitte fassen Sie in einem Schlusswort Ihre ganz persönliche Sicht der Dinge zusammen?

Natürlich hat die Erb-Gruppe Fehler gemacht; sonst wäre es nicht soweit gekommen. Rückblickend hätte auch ich einiges anders entschieden. Heute aber meinen Kindern und ihrer Mutter die Grundrechte, die allen Bürgern zustehen, zu verweigern, ist nicht akzeptabel. Unsere Familie hat über Jahre mit ihrem Steueraufkommen zum Wohlstand des Landes beigetragen und vielen Menschen Arbeit gegeben. Die Sachwalter der Gläubiger haben uns über Jahre hinweg mit Klagen überzogen und durch ihre gezielte Medienarbeit mundtot gemacht. Auch nach 6 Jahren Arbeit haben weder die Sachwalter noch die Staatsanwaltschaft eindeutige Beweise für die behaupteten Anschuldigungen vorbringen können. Ich bin dankbar dafür, dass wir durch Verlagsredaktor Charly Pichler die Gelegenheit bekommen haben, uns an die Bevölkerung zu richten und ihr unsere Sicht der Dinge darzulegen. Meine Familie und ich hoffen darauf, bald einmal wieder ein normales Leben führen zu können.

Kreuzlinger Nachrichten vom 23. April 2009

Samstag, April 18, 2009

Mehrheitsbeteiligung der Erb-Gruppe an der Terrex Handels AG





Ad hoc Mitteilung des Unternehmens vom 16.04.2009:

Die Terrex Handels-AG und ihre Tochtergesellschaften Eins Zwei Drei Handels-GmbH und Koozi GmbH sind zahlungsunfähig und werden unverzüglich den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen stellen. Die massiven Umsatzrückgänge der letzten Monate, bedingt durch die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise, führten zu einer sehr angespannten Liquiditätslage. Die die Unternehmensgruppe finanzierenden Banken waren trotz intensiver Verhandlungen, die heute ihr Ende gefunden haben, nicht bereit, der Gruppe die erforderliche Liquidität zur Verfügung zu stellen.

Am 02.03.2009 hat der Vorstand des Unternehmens noch orientiert:

Immobilienverkauf

Die Terrex-Handels AG hat sich heute entschieden, ihr Betriebsgrundstück in Oststeinbek zu einem Kaufpreis, der ca. EUR 1,6 Mio über dem handelsbilanziellen Buchwert des Betriebsgrundstücks liegen wird, zu verkaufen. Gleichzeitig wird mit dem Erwerber ein unbefristetes Mietverhältnis über die verkauften Flächen begründet.

Im Rechenschaftsbericht der Unifina Holding AG in Nachlassliquidation vom 23. Februar 2009 orientiert der Sachwalter Dr. Fritz Rothenbühler unter III. Aktiven, 1. Ermittlung und Verwertung von Aktiven, Punkt 1.2 Terrex Handels-AG, D-Oststeinbek, wortwörtlich:

"Die Unifina und die Uniinvest Holding AG halten eine Mehrheitsbeteiligung an der börsenkotierten Gesellschaft.

Um für den Verkauf der Mehrheitsbeteiligung allenfalls einen besseren Preis erzielen zu können, hat der Liquidator die Verkaufsbemühungen aber mit dem a.o. Konkursverwalter der Uniinvest Holding AG koordiniert.

Der Konkursverwalter der Uniinvest Holding AG, welcher im Unterschied zum Nachlassverfahren bekanntlich für die Verwertung der Pfänder zuständig ist, hat deshalb die gemeinsamen Bemühungen zum Verkauf des Mehrheitspaketes aufgekündigt und prüft nun einen selbständigen Verkauf der Terrex-Aktien der Uniinvest."


Zur Erinnerung:

Am 5. Dezember 2003 fand die legendäre Pressekonferenz des mit der Sanierung der Erb-Gruppe beauftragten Herrn Ziegler, der jedoch eigenwillig eine Liquidation der Erb-Gruppe in Gang setzte, statt, worauf die Sachwalter Herren Rothenbühler (Unifina Holding AG), Hardmeier (Herfina AG) und Werder (Uniwood Holding AG) und zusätzlich für die Uniinvest Holdimg AG, der Konkursverwalter, Herr Giroud, ihre folgenschweren Tätigkeiten aufnahmen. Unter dem Vorwand der Erhaltung der Arbeitsplätze wurde das Vermögen der Erb-Gruppe zum Teil schon im Dezember 2003 zu billig und zu schnell, ohne seriöse Prüfung von Gegenofferten verschleudert.

Nahezu 6 Jahre später nun erscheint eine Mehrheitsbeteiligung an einer namhaften, umsatzstarken und börsenkotierten Firma, der Terrex Handels AG, deren zeitnahe Verwertung angezeigt gewesen wäre.

Dabei stellen sich schon Fragen, die von den Sachwaltern und Konkursverantwortlichen beantwortet werden müssen:

Weshalb ist von den Sachwaltern der Erb-Gruppe bei der Terrex Handels AG nicht rechtzeitig gehandelt worden?

Sind in der Koordination von Sachwaltern und Konkursverantwortlichen der verschiedenen Holdings Lücken und Mängel? Arbeiten Sie gegeneinander?

Wie konnte es geschehen, dass die Terrex Handels AG eine guten Monat vor Abgabe der Insolvenzerklärung noch ihren Firmensitz in Oststeinbek verschleudern durfte?

Sind überhaupt Massnahmen ergriffen worden, das Aktivum Mehrheitsbeteiligung Terrex Handels AG zu realisieren?

Weshalb ist im Anschluss an den Zusammenbruch der Erb-Gruppe z.B. die Volcafé weit unter Wert so schnell wie möglich abgestossen worden, die Mehrheitsbeteiligung an der Terrex Handels AG jedoch vergessen worden?

Wer ist konkret für diesen Schaden, der erneut zu Lasten der Gläubiger geht, verantwortlich?

Welche Rolle spielt Herr Giroud als Konkursverantwortlicher der Uniinvest Holding AG in diesem erneuten Debakel?

Wie lange wollen die Sachwalter noch interne und externe Liquidationskosten in Millionenhöhe zu ihren Gunsten produzieren?

Das Versagen bei der Realisierung der Mehrheitsbeteiligung an der Terrex Handels AG ist ein weiteres unschönes Beispiel für die fragwürdigen Arbeitsmethoden der Sachwalter der Erb-Gruppe!

Der Blogspot-Redaktor
Erwin Feurer

Dienstag, April 14, 2009

Rolf Erb befragt von Markus Schär

Interview mit Rolf Erb, erschienen in der Sonntagszeitung vom 12. April 2009:

Herr Erb, leben Sie tatsächlich wie ein Fürst auf Eugensberg?


Nein, wir müssen jeden Franken umdrehen, damit wir durchkommen. Wenn der Kühlschrank kaputt geht, wie jetzt gerade, ist das schon eine mittlere Katastrophe. Aber immerhin haben wir ein Dach über dem Kopf, auch wenn es nicht ganz dicht ist.

Weshalb sind Sie nicht längst ausgezogen?

Wir wollten das Schloss, das von den Sachwaltern mit einer Grundstücksperre belegt ist, tatsächlich schon 2004 vermieten lassen. Angesichts der unsicheren Besitzverhältnisse und des Renovationsbedarfs von rund fünf Millionen fand sich aber kein zahlungskräftiger Interessent. Hingegen konnten wir sämtliche Nebengebäude, den Bauernhof und das Bootshaus vermieten und die Landwirtschaftsflächen verpachten.

Von den Einnahmen leben Sie offenbar.

Sie reichen knapp aus, um das Schloss so zu unterhalten, dass es keinen Schaden nimmt. Damit wir durchkommen, musste sich meine Lebensgefährtin aber privat verschulden. Deshalb streben wir einen Vergleich an, dank dem sie ihre Schulden bezahlen kann. Sonst muss sie gleich Konkurs anmelden.

Haben Sie nicht irgendwo noch versteckte Quellen?

Wir haben unsere Verhältnisse völlig offen gelegt und den Gläubigern auch alles angeboten, was allenfalls noch auftaucht. Aber es gibt nichts - mein Vater hätte nie etwas beiseite geschafft.

CEO Hans Ziegler sagte aber im Dezember 2003 öffentlich, in der Erb-Gruppe fehlten 400 Millionen.

Ja, seither gelten wir als Kriminelle und durften im eigenen Unternehmen nicht mehr mitreden. Die Staatsanwaltschaft, mit der wir immer zusammenarbeiteten, hat einen Riesenaufwand betrieben und alle Banken im Ausland angeschrieben. Sie hat aber nichts gefunden, und Ziegler ist später von seiner Aussage abgerückt.

Weshalb wehren Sie sich erst jetzt?

Sehen Sie, ich wollte zuerst in Anstand einen Vergleich schliessen und damit die Zukunft meiner Familie sichern. Heute muss ich einsehen, dass die Sachwalter und ihre Anwälte ein falsches Spiel getrieben haben, und dies leider nicht nur zum Schaden meiner Familie, sondern ganz offensichtlich auch zum Schaden der Gläubiger. Dazu, glaube ich, darf ich nicht mehr schweigen.

Aber Sie streben immer noch einen Vergleich an?

Ja, damit ich wieder handlungsfähig werde. Ich will nicht nur die Vergangenheit aufarbeiten, sondern mich auch wieder mit der Zukunft beschäftigen.

Wie sehen Sie heute Ihre Mitschuld am Zusammenbruch?

Natürlich hat unsere Familie Fehler gemacht, sonst wäre es nicht so weit gekommen. Aber Sie dürfen nicht vergessen, wie viele Arbeitsplätze und Steuern es dank unseren Unternehmen gab. Warum werden an einen gescheiterten Unternehmer, der mit dem eigenen Geld haftet, strengere Massstäbe angelegt als an Manager, die das Geld von privaten und institutionellen Investoren vernichten?

Samstag, April 11, 2009

Kollokationsplan Hugo Erb AG, Prozess Eugensberg und Liquidationskosten der Sachwalter

Der Kollokationsplan der Hugo Erb AG in Konkurs wurde von der Konkursverwalterin, der Transliq AG, am 31. März 2009 per Einschreiben den Gläubigern im Konkurs der Hugo Erb AG zugestellt.

Die Liegenschaften Zürcherstrasse 62 - immerhin die ehemalige Konzernzentrale der Erb-Gruppe - und Waldhofstrasse 4, beides stattliche Gebäude mit Lager- und Industrieanbauten wurden, nachdem der Unterhalt der Gebäude durch die Konkursverwaltung vernachlässigt wurde, unter den Grundpfandbelastungen zum Verkauf freigegeben, sodass - wie auch aus anderen "Geschäften" - für die Gläubiger sehr wenig herausgeholt werden konnte.

Da die Transliq AG gemäss eigenen Informationen per 31.01.2008 immerhin noch CHF 677'769.83 in der Kasse hatte, hätten damit wenigstens alle Gläubiger der I. und II. Klasse vollumfänglich befriedigt werden können.

Die Transliq AG setzt jedoch auf eine andere Strategie: Sie lässt sich auf Prozesse in den Anfechtungsansprüchen unter anderem um Schloss Eugensberg ein und setzt so die ohnehin bescheidenen Mittel für eigene Honorare, Anwaltskosten, Prozesskosten etc. aufs Spiel. Sie tut dabei so, als ob insbesondere der Prozess um den Eugensberg eine bereits gewonnene Angelegenheit sei, was aber stark bezweifelt werden darf.

Völlig unverständlich dabei ist, dass die Transliq AG, vertreten durch den Frauenfelder Anwalt Hotz, kostenspielige Prozesse führen will, obwohl Schloss Eugensberg seit 2 1/2 Jahren in Vergleichsverhandlungen von der Familie Erb zur Disposition freigegeben wurde, mit anderen Worten ohne Prozess der Hugo Erb AG zugefallen wäre, was jedoch durch unsinniges Verhandlungsgebaren der Sachwalter bzw. des Gläubigerausschusses bis heute verhindert wurde.

Die Zahlen der Kollokationspläne bzw. vor allem die in allen Firmen enorm hohen internen und externen Liquidationskosten lassen befürchten, dass den Gläubigern immer weniger bleibt, je länger die Sachwaltermandate andauern - im Falle der Hugo Erb AG in Konkurs möglicherweise sogar eine Konkursdividende von 0 % resultiert - und machen zumindest den Anschein, dass die Liquidationsbemühungen einfach so lange andauern, bis die Aktiven weitgehend für Liquidationskosten aufgebraucht sind.

Dazu folgende Schätzung/Hochrechnung:

Voraussichtliche Liquidationskosten der Erb-Gruppe hochgerechnet auf Basis Unifina Holding AG

Effektive Kosten gemäss den öffentlichen Rechenschaftsberichten der Unifina Holding AG:

2003/4 2005 2006 2007 2008
Büro Wenger/Plattner 699'834 494'702 600'582 571'842 553'656
Externe Berater/Kosten 5'676'035 254'496 69'975 105'222 116'839

Total Liquidationskosten 6'365'869 749'198 670'557 677'064 678'495

Dies ergibt für die Jahre 2003 - 2008

Büro Wenger/Plattner 2'910'616
Externe Berater/Kosten 6'222'568

Total 2003 - 2008 9'133'184

Kosten bis heute hochgerechnet der 4 Holdinggesellschaften:

Unifina Holding AG 9‘133‘000.--
Herfina AG ca. 9‘000‘000.--
Uniwood Holding AG ca. 8‘000‘000.--
Uniinvest Holding AG ca. 8‘000‘000.--
_______________________________________________

Total Holdinggesellschaften ca. 34‘133‘000.--

Hugo Erb AG ca. 2‘000‘000.--
MMC, SZK, Hyundai, EAK ca. 2‘000‘000.--
Diverse Gesellschaften ca. 3‘000‘000.--
_______________________________________________

Gesamttotal Kosten Erb-Gruppe ca. 41‘133‘000.--


Durchschnittliche Kosten pro Jahr (hochgerechnet Zahlen 2005-2008 Unifina durchschnittlich 693‘828.50 p./Anteil Unifina 22,2%):

Kosten aller Sachwalter zusammen pro Jahr ab 2005 3‘125‘354.--

Voraussichtliche Liquidationskosten Erb-Gruppe bis 2015 63‘010‘662.--

Mittwoch, März 25, 2009

Medien und Gegenanwälte im Prozess um Eugensberg

Widerlich und an der Grenze der Rechtswidrigkeit

Die Thurgauer Zeitung vom 23. März 2009 lässt sich gefügig vor den Karren einer widerlichen Medienkampagne gegen die Familie Erb einspannen und schreibt unter dem tendenziösen Titel, „Die Steuerzahler sollen den Erb-Prozess bezahlen“ ganz im Sinn und Geist des Vertreters der meisten Klägerinnen, RA lic.iur Matthias Hotz, Frauenfeld, und insbesondere dessen Auftraggebers, RA Dr.iur. Fritz Rothenbühler, Bern, des Sachwalters der Unifina Holding AG, einen die Persönlichkeit der beklagten Kinder und ihrer Mutter verletzenden Artikel, dies, obwohl dem dafür verantwortlichen Redaktor, Herrn Christian Weber, vom Blogspotredaktor, Erwin Feurer, angeboten wurde, objektives und nachvollziehbares Tatsachenmaterial über diesen menschenunwürdigen Prozess in seine Betrachtungen einbeziehen zu können.

In die gleiche Kerbe schlägt in der Folge am 24. März 2009 das Gratismagazin „20 Minuten“ unter dem Titel „Schlossherr will Geld vom Staat für Prozess“.

Es ist anzunehmen, dass weitere Medien dem Beispiel folgen werden.

Folgendes gilt es zu bedenken:

1. Die Schweizerische Rechtsordnung und insbesondere die Rechtsgarantien der Schweizerischen Bundesverfassung gelten für alle. Dies sollte insbesondere für ausgebildete Anwälte (Herren Hotz und Rothenbühler etc.), die nahezu ihr ganzes Leben an, mit und von den Gerichten lebten, eine der höchsten Maximen sein. Wenn sie nicht nach diesem Grundsatz leben und arbeiten, verstossen sie gegen die Schweizerischen Standesregeln für Rechtsanwälte, insbesondere gegen Art. 1, der die sorgfältige und gewissenhafte Berufsausübung definiert: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte üben ihren Beruf im Einklang mit der Rechtsordnung sorgfältig und gewissenhaft aus. Sie unterlassen alles, was ihre Vertrauenswürdigkeit in Frage stellt.

Verpönt sind dabei auch die Werbung in eigener Sache und Stellungnahmen zur Unzeit in einem noch hängigen Verfahren.

2. Dass die Familie Erb sich gezwungen sieht, nach allem, was passiert ist, im Rahmen unserer Rechtsordnung sämtliche Rechtsmittel auszuschöpfen, geht u.a. darauf zurück, dass eine empfindliche Aushungerungsstrategie - sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch von ihren Gläubigern - betrieben wurde, sodass tatsächlich keine Mittel für eine vernünftige Verteidigung durch eine anständige Rechtsanwaltskanzlei bereitstehen. Dies hat sich die Gegenseite zuzuschreiben, die damit einen weiteren Grundsatz der Rechtsgarantien der Schweizerischen Bundesverfassung enorm verletzen, insbesondere von Art. 29 Abs. 3 BV, wonach jede Person, die nicht über die erforderlichen Mittel verfügt, Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege hat, wenn ihr Rechtsbegehren nicht aussichtslos erscheint.

Indem die genannten Rechtsvertreter im vollen Wissen um diese gesetzlichen Bestimmungen, die es der Gegenseite erlauben sollte, gleichlange Spiesse zu erhalten, sich nonchalant darüber hinwegsetzen, spielen sie sich zum Richter auf und treten die Standesregeln des Schweizerischen Anwaltsverbands erneut und nachhaltig mit Füssen.

3. Der Eugensberg steht seit über 2 ½ Jahren zur Disposition, im Klartext wurde und wird er von der Familie Erb den Gläubigern, vertreten u.a. durch Sachwalter Fritz Rothenbühler, in Vergleichsverhandlungen - ohne Prozess - angeboten. Diese Verhandlungen sind von der Gläubigerseite halbherzig und inkompetent geführt worden, sodass es bis heute zu keinem Abschluss kommen konnte. Die Gründe dafür sind mutmasslich u.a. darin zu suchen, dass damit die Tätigkeit der Sachwalter und ihrer Anwälte beendet worden wäre und keine weiteren Honorare und Liquidationskosten zu Lasten der Gläubigermasse generiert worden wären.

4. Die Familie Erb verharrt nicht aus egoistischen Eigenmotiven auf dem Eugensberg, sondern aus Verantwortung dem in mannigfacher Hinsicht bedeutenden Kulturgut gegenüber. In Anbetracht des bisherigen Verhaltens der Sachwalter im Umgang mit dem Vermögen der Erb-Gruppe, welches in umstrittener Art und Weise zu Schnäppchenpreisen im Anschluss an eine höchst fragwürdige Medienkonferenz vom 5. Dezember 2003 (siehe weiter vorne im Blogspot) verschleudert wurde angeblich zur Erhaltung von Arbeitsplätzen, was sich jedoch bis heute mehr und mehr als absoluter Trugschluss erwiesen hat, ist es nur zu begrüssen, dass insbesondere von der Mutter der Eigentümer von Schloss Eugensberg das Möglichste getan wurde und weiterhin wird, den Eugensberg intakt und funktionstüchtig zu halten.

5. Der Prozess (tatsächlich ist es eine Vielzahl von Prozessen) gegen mit Sicherheit unschuldige Kleinkinder und deren Mutter ist selbst unter Rechtsgelehrten umstritten. Dass u.a. von der Klägerschaft eine monatliche Miete von CHF 129'500.--, bis heute also über CHF 8,5 Mio nebst Zins zu 5 % verlangt wird, wodurch die Kinder für den Rest ihres Lebens mit enormen Schulden belastet werden, ist ausserhalb des gesunden Menschenverstands und dürfte keinesfalls der ratio legis unserer Rechtsordnung entsprechen.

6. Die Klageantworten sind trotz Fehlens einer rechtlichen Beratung und Unterstützung in aufwändiger Arbeit vorbereitet worden. Es geht nicht um Zeitgewinn, vielmehr ist zu befürchten, dass durch das bisher an den Tag gelegte Verhalten der gegnerischen Rechtsanwälte, die bedeutend Einfluss auf die Gerichte genommen haben, das rechtliche Gehör in Frage gestellt ist, sodass es unbedingt nötig erscheint, zu Gunsten der unschuldigen Kinder und ihrer Mutter eine Unentgeltliche Rechtspflege zur Verfügung zu stellen.

Zu fordern ist auch, dass die Medien von ihrer bis heute weitgehend praktizierten Hetzjagd gegen die Familie Erb und insbesondere gegen unschuldige Kinder und deren Mutter in Zukunft Abstand nehmen und objektiv und transparent zu informieren versuchen.

Durch eingangs erwähnte Artikel sind die Persönlichkeitsrechte der Kinder und ihrer Mutter tangiert, wenn nicht sogar verletzt worden. Schutz und Wahrung der Persönlichkeit, vor allem von Kindern, sind Rechtsgüter, deren Erhaltung von den Medien, aber auch von den Gegenanwälten respektiert werden muss.

Der Blogspotredaktor

Erwin Feurer

Parteiwechsel im Eugensberg-Prozess

Park Vision AG zum Prozess Eugensberg zugelassen

Das Bezirksgericht Steckborn hat in der Sitzung vom 26. Februar 2009 (versandt am 13. März 2009) in der Besetzung als Gesamtgericht beschlossen, dass

1. der Parteiwechsel von der Projekt Vision AG zur Park Vision AG im Sinne von § 23 Abs. 1 ZPO zur Kenntnis genommen wird und

2. die Park Vision AG den Prozess in der Lage aufzunehmen hat, in welcher sie ihn vorfindet (§ 23 Abs. 3 ZPO).

Die übrigen Mitgläubiger, die da sind,

1.01. Herfina AG in Nachlassliquidation
1.02. Unifina AG in Nachlassliquidation
1.03. Bear Stearns Bank plc
1.04. Landesbank Sachsen
1.05. Friesland Bank N.V.
1.06. Caisse des Dépôts et Consignations
1.07. Mitsubishi Corporation (UK) plc
1.08. Konkursmasse der Suzuki Automobile AG
1.09. Konkursmasse der Corcar Automobile
Hyundai Auto Import AG
1.10. Konkursmasse der Erb Autokredit AG
1.11. Konkursmasse der MMC Automobile AG
1.12. Staat Zürich und Stadt Winterthur
1.13. Schweizerische Eidgenossenschaft
1.14. Konkursmasse der Hugo Erb AG
1.15. Uniwood Holding AG in Nachlassliquidation

mehrheitlich vertreten durch RA Hotz, Frauenfeld, die zur Vernehmlassung eingeladen wurden, wollten diesen Parteiwechsel zwar verhindern, da die Park Vision AG, vertreten durch Erwin Feurer, Egnach, einen dezidierten Standpunkt, der von ihren Rechtsbegehren abweicht, einnimmt:

So übernimmt nun die Park Vision AG die Rechtsbegehren der Projekt Vision AG, was auch vom Bezirksgericht im obigen Beschluss festgestellt wurde, und verlangt insbesondere, dass das Bestehen der Forderungen der übrigen Anfechtungsgläubiger gegenüber der Klägerschaft vollumfänglich abzuerkennen sei und der Prozess gestützt auf die Schweizerische Bundesverfassung, die Europäische Menschenrechtskonvention, das Schweizerische Zivilgesetzbuch und die Thurgauische Zivilprozessordnung in der Folge aufzuheben sei.

Begründet werden die Rechtsbegehren der Park Vision AG im wesentlichen damit, dass die Forderungen der hochpotenten Mitgläubiger in Milliardenhöhe allesamt vollumfänglich bestritten wurden und

vor allem aber dadurch, dass ein derart massives Vorgehen gegen 5-jährige Kinder und deren Mutter

gegen die Grund- und Freiheitsrechte der Schweizerischen Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention verstösst,

die Rechtsgarantien der Schweizerischen Bundesverfassung nicht gewährleistet sind,

es sich um einen ungerechten Prozess gemäss § 86 ZPO TG handelt,

widerrrechtliche Verletzungen der Persönlichkeit der Kinder und ihrer Mutter gemäss Art. 28 ff ZGB vorliegen.

Mittwoch, Februar 25, 2009

Die Sachwalter der SAirGroup und der Erb-Gruppe haben keine Eile.

Fragwürdiges Vorgehen des Liquidators der SAirGroup, Karl Wüthrich, von Wenger Plattner Bern.
Prozessführung mit höchst ungewissem Ausgang.
Unzumutbare Kostenproduktion zulasten der Gläubiger.
Liquidationskosten intern, für externe Berater und Anwälte steigen markant.
Verzögerung der Liquidation mutmasslich um Jahre.
Fehlen einer wirksamen Kontrolle.
Vergleichbares Vorgehen wie bei der Liquidation der Erb-Gruppe.

Bericht der Berner Zeitung vom 23. Februar 2009:

Swissair-Chefs müssen nochmals vor Gericht

Karl Wüthrich, Liquidator der SAirGroup, fordert von Mario Corti, Philippe Bruggisser und zehn weiteren ehemaligen Swissair-Spitzenleuten rund 280 Millionen Franken.

Wegen der Übertragung der Roscor AG an die SAirLines haben sich zwölf ehemalige Swissair-Verantwortliche nun auch vor dem Zürcher Obergericht zu verantworten. Er werde das Urteil des Bezirksgerichts Zürich weiterziehen, sagte Karl Wüthrich, der Liquidator der SAirGroup, auf Anfrage der SDA. Das Zürcher Bezirksgericht hatte kürzlich das Begehren von Wüthrich abgewiesen. Wüthrich hat Philippe Bruggisser, Mario Corti und zehn weitere einstige Swissair-Verwaltungsräte und -Manager verklagt. Bei der Klage von Wüthrich geht es um rund 280 Millionen Franken.

Transaktion zwischen SAirGroup-Töchtern

So hoch soll gemäss des Nachlassverwalters der Schaden sein, welcher durch den unentgeltlichen Übertrag der Roscor AG an die SAirLines entstanden ist. Sowohl die Roscor, in welcher eine Beteiligung am Buchungssystem Galileo gehalten wurde, wie auch die SAirLines waren Töchter der SAir-Group.

Zum Zeitpunkt der Transaktion war die SAirLines laut Klage aber bereits so stark überschuldet, dass die Übertragung der profitablen Roscor für die SAir-Group trotz Abtretens eines Vermögenswertes wertlos geblieben sei, so die Klage.

War Roscor-Transaktion eine Sanierungsmassnahme?

Das Bezirksgericht vertrat dagegen die Ansicht, die SAirLines seien zum Zeitpunkt der Übertragung maximal mit 110 Millionen Fr. überschuldet gewesen, weit weniger als damals die Roscor wert war. Die Roscor-Transaktion sei daher eine mögliche Sanierungsmassnahmen für die SAirLines gewesen.

Ob es sich bei der Transaktion um eine zulässige Sanierungsmassnahme handelte, wird nun das Zürcher Obergericht prüfen. Ebenfalls noch ausstehend ist eine weitere Zivilklage. Diese dreht sich um eine Zahlung der SAirGroup in der Höhe von 150 Millionen Euro an die damalige Tochtergesellschaft Sabena.
(vin/sda)


Mittwoch, Februar 18, 2009

Im Ausland interessiert dies die Staatsanwaltschaft, in der Schweiz gehört dies zum guten Ton.

Der folgende Artikel ist im Tagesanzeiger vom 18. Februar 2009 erschienen.

http://tagesanzeiger.ch/wirtschaft/unternehmen-und-konjunktur/Der-grosse-Bahnraub-Finanzberater-pluenderten-Maerklin-aus/story/18457308

Der grosse Bahnraub: Finanzberater plünderten Märklin aus


Der Modellbahnhersteller zahlte in den letzten drei Jahren 40 Millionen Euro an externe Unternehmensberater. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Märklin.

Eine Sprecherin der Behörde sagte heute, es sei in den vergangenen Tagen eine Anzeige eingegangen. «Wir prüfen, ob wir Ermittlungen einleiten». Hintergrund der Anzeige sind offenbar die Millionenhonorare für Berater, die der Modellbahnhersteller in den vergangenen Jahren hatte aufbringen müssen. Märklin hatte am 4. Februar Insolvenz angemeldet.

Scharfe Kritik wegen Honorare für «Berater»


Die erste Amtshandlung des vorläufigen Insolvenzverwalters Michael Pluta war, sämtliche Berater der Firma zu entlassen. Wie die «Financial Times Deutschland» berichtet, ist Märklin ein Opfer der eigenen Berater. «Da tränen einem die Augen», sagte der Insolvenzverwalter gegenüber der Zeitung. «Ohne diese Berater wäre die Firma nicht pleite.» Im Jahr 2006 beispielsweise wurden bei einem Verlust von 13,8 Millionen Euro insgesamt 10,7 Millionen an Honoraren gezahlt. Über drei Jahre waren es insgesamt 40 Millionen.

Zum Beispiel an Robert Calhoun, einen Vertrauten von Matthias Hink, Gründer des Finanzinvestors Kingsbridge, zu dessen Firmenreich Märklin gehört. Hink wollte Calhoun laut dem Zeitungsbericht ursprünglich zum Chef von Märklin machen, wurde aber von der Bank Goldman Sachs, einem Co-Investor, daran gehindert. Und so avancierte Calhoun zum Berater, der allein in den letzten Monaten des vergangenen Jahres für sich und seine Sekretärin gut 250'000 Euro kassiert haben soll – und im Januar noch einem 45'000 Euro, bevor Märklin am 4. Februar Insolvenz anmeldete.

Von den «Sanierern» gründlich geplündert

Laut Pluta wurde die Kuh vor dem Schlachten auch von Eigentümer Kingsbridge kräftig gemolken – in Form von Managementgebühren, die er sich auszahlen liess. Ohne Rücksicht auf das Wohl der Firma und ihrer Beschäftigten, so die «Financial Times Deutschland» seien bei Märklin Jahr für Jahr Millionen abgesaugt worden – nicht nur für Beraterhonorare, sondern auch durch astronomische Geschäftsführer- und Aufsichtsratsbezüge, teure Darlehen und Bestandsverminderungen zu Schleuderpreisen.

Die Pleite der Traditionsfirma, so die Zeitung weiter, sei ein Paradebeispiel für zügellose Raffgier und dafür, wie pervers das Geschäft mit Sanierungen bisweilen betrieben werde. Kingsbridge und die Investmentbank Goldman Sachs hatten das Unternehmen im Frühjahr 2006 gekauft, als es zum ersten Mal vor der Gefahr einer Pleite stand.

Mehrere Interessenten für eine Übernahme

Insolvenzverwalter Pluta sieht allerdings Chancen, das Unternehmen zu retten. Seine Sprecherin sagte auf Anfrage, bei Märklin würden immer noch die Bücher geprüft. Für das Unternehmen gebe es mehrere Interessenten. Aber bevor man nicht wisse, wie die Zahlen aussehen, könne man auch keinen Kaufpreis festlegen.

Der Geschäftsbetrieb bei dem Modellbahnhersteller läuft trotz der Insolvenz weiter. In Deutschland sind an den Standorten Göppingen etwa 650 und Nürnberg rund 60 Mitarbeiter von der Pleite des Unternehmens betroffen.
(oku/raa/ap)

Sonntag, Januar 11, 2009

"Erfolg" der Unifina Holding AG? CBB klagt auf CHF 1,3 Mia!



Fritz Rothenbühler - Gespartes Geld
(SONNTAGSBLICK vom 11. Januar 2009)

Erneut "vergreift" sich der SONNTAGSBLICK im Zusammenhang mit der Erb-Gruppe und verteilt Bluechips & Cüpli an den Sachwalter der Unifina Holding AG, Herrn Fritz Rothenbühler.

Fritz Rothenbühler darf demzufolge als "Erfolg" feiern, dass er die Forderungen der CBB von 2,4 Milliarden Franken auf nur noch 1,3 Milliarden Franken "abschmettern" konnte.

Richtig ist jedoch, dass Herr Rothenbühler es versäumte, die entschärfte Patronatserklärung zu Gunsten der CBB, die zur Rückgabe bereitlag, rechtzeitig zurückzufordern.

Dieses "Versehen" kostet die Gläubiger nun einen Prozess um 1,3 Miliarden Franken!!!

Eine absolute Katastrophe: Die Konkursdividende, sollte dieser Prozess verloren gehen, vermindert sich dadurch schlagartig um mehr als die Hälfte, die Liquidationskosten, die schon in schwindelerregender Höhe sind, steigen noch mehr an und die Beendigung der Liquidation dürfte sich damit um Jahre hinauszögern.

Wie Herr Rothenbühler und der SONNTAGSBLICK dazu kommen, dies als Erfolg zu feiern, ist unglaublich und schleierhaft, weshalb die übrigen Gläubiger - vornehmlich Banken - dies goutieren, ist zumindest sehr fragwürdig.

Zu feiern gibt es für Herrn Rothenbühler lediglich, dass er seine Arbeit um Jahre verlängern und weitere interne und externe Liquidationskosten generieren kann, ein höchst zweifelhafter Erfolg.

Montag, Januar 05, 2009

Die Blick-Sünde (Replik auf den Sonntagsblick vom 04.01.2009)

Die Blick-Sünde

Von Erwin Feurer, Blogspotredaktor Erb-Gruppe (Real News)

Im vorangehenden Post habe ich mir erlaubt, den Artikel von Roman Seiler „Die Erb-Sünde“, publiziert im Sonntagsblick vom 04.01.2009 zu kopieren und einzufügen, allerdings ohne Einwilligung des Autors, sodass damit zu rechnen ist, dass er wieder gelöscht werden muss.

Dieser Bericht über die Erb-Gruppe ist jedoch einsehbar unter folgendem Link: http://www.blick.ch/news/wirtschaft/die-erb-suende-108788.

Der Bericht von Herrn Seiler bedarf meines Erachtens einiger Klarstellungen und Berichtigungen.

A. Nur klägliche Reste blieben von der Unifina, einer Firma der Erb-Gruppe.

Diese Feststellung von Herrn Seiler ist vollkommen richtig. Mit seinen tendenziösen Überschriften „Die Erb-Sünde“ und „Wie Banken auf die Familie Erb hereinfielen“ suggeriert der Artikel jedoch,

dass das klägliche Liquidationsergebnis der Unifina Holding AG durch das Verhalten der Familie Erb,

allenfalls noch durch Selbstverschulden der Banken zustande gekommen sei.

Dies so zu sehen, ist jedoch einseitig, beinhaltet zudem Mängel an Ausgewogenheit und zeichnet sich aus durch einen Überschuss an Polemik. Es mag immer unterschiedliche Ansichten und Meinungen geben, umso mehr in hochkomplexen Zusammenhängen, wie dies bei der Erb-Gruppe der Fall ist.

Aufgrund meiner Erkenntnisse sind die Ursachen der in jedem Fall sehr bescheidenen vom Sachwalter der Unifina Holding AG, Herrn Fritz Rothenbühler, in Aussicht gestellten Konkursdividende von 1,5 bis 7 % u.a. auf folgende Umstände, die sich immer mehr zu Tatsachen verdichten, zurückzuführen:

1. Die faktische Übernahme der Erb-Gruppe zum Nulltarif wurde durch äusserst fragwürdige Handlungen des als Sanierer gerufenen Hans Ziegler und der späteren Sachwalter ermöglicht.

2. Der Sanierer Hans Ziegler hatte sich einen anderen Auftrag gegeben, als denjenigen, den ihm die Gebrüder Erb erteilt hatten.

3. Die Handlungsfähigkeit der Gebrüder Erb wurde durch eine äusserst geschickt inszenierte Pressekonferenz mit der bis heute unbewiesenen Behauptung, „es würden CHF 400 Millionen fehlen“, einer klasssischen Rufmordkampagne, völlig eingeschränkt, was zur Folge hatte, dass die Gebrüder Erb staatsanwaltschaftlich „betreut“ wurden.

4. Eine schnellstmögliche Verschleuderung des Vermögens der Erb-Gruppe wurde durch Sanierer und Sachwalter in Gang gesetzt.

5. Die Vermögensteile der Erb-Gruppe wurden zu einem Bruchteil ihres Wertes durch den Sanierer und die Sachwalter auf den Markt geworfen.

6. Die Produktion von extrem hohen internen und externen Liquidationskosten fallen auf und prägen die Arbeit der Sachwalter.

Gerade die von Herrn Rothenbühler liquidierte Unifina Holding AG zeigt diesbezüglich die eklatantesten Schwächen auf:

So hat Sachwalter Rothenbühler die von Price Waterhouse auf CHF 220 Millionen geschätzte Volcafé für gut CHF 60 Millionen „verkauft“,

die Erb Finanz & Leasing AG, für die im August 2003 ein Angebot von CHF 65 Millionen vorlag für knapp CHF 10 Mio,

etc. etc.

Dass die Unifina Holding AG heute mit der CBB noch im Streit liegt, hat sich Herr Rothenbühler wegen schwerwiegender Versäumnisse selbst zuzuschreiben und

letztlich ist dringender Erklärungsbedarf bei den von ihm akzeptierten Steuerschulden in der Höhe von nahezu CHF 60 Mio, da er es offensichtlich versäumt hat, diese Steuerbetreffnisse zu korrigieren, nachdem immer wieder behauptet wird, die Erb-Gruppe, insbesondere die Unifina Holding AG, hätte in den Jahren vor dem Zusammenbruch keine Gewinne realisiert.

Solches Tun und Unterlassen ist zu untersuchen und abzustellen und zwar behördlicherseits, zumal diese Substanz zerstörenden Geschäfte von den Nachlassgerichten abgenickt wurden.

Anzumerken ist, dass das von Herrn Seiler als veröffentlichter Kollokationsplan der Unifina Holding AG aufgeführte Schuldeninventar nur bedingt öffentlich ist, es wird nur den Gläubigern zur Einsicht aufgelegt.

Leider lässt der Artikel von Herrn Seiler die Tugenden einer offensiven Berichterstattung, basierend auf Objektivität und Ausgewogenheit nahezu völlig vermissen. Er erweckt zumindest den Anschein, dass er widerstandslos die Offizialdoktrin der Sachwalter der Erb-Gruppe, im vorliegenden Fall vom Sachwalter der Unifina Holding AG, Herrn Fritz Rothenbühler, übernimmt, um sich gefügig als Werkzeug der Sachwalter einspannen zu lassen.

Herr Seiler wurde als Leiter des Ressorts „Wirtschaft“ beim Sonntagsblick Ende 2007 von der stellvertretenden Chefredaktorin, Susanne Mühlemann, begrüsst mit den Prämissen: „Wir sind sehr glücklich, dass wir Roman gewinnen konnten. Er ist ein super Rechercheur und beherrscht sein Handwerk aus dem Effeff.“

B. Eugensberg: Noch immer wohnt Pleitier Rolf Erb im Schloss im Kanton Thurgau
Sauber recherchiert?

Nein, Herrn Seiler scheint es vielmehr darum zu gehen, die Familie Erb in den Dreck zu ziehen, mit den alten schon früher verwendeten und ausgeleierten Ausdrücken zu beschimpfen und Akzente zu setzen durch tendenziöse Titel und völlig unmotivierte Hervorhebungen im Text.

Gebetsmühlenartig und monoton wiederholt Herr Seiler den Ausdruck Pleitier Rolf Erb seit 2003 in nahezu jedem seiner Artikel und stellt immer wieder fest, dass Rolf Erb immer noch auf Schloss Eugensberg wohnt.

Über eine derart hetzende und unsachliche Berichterstattung sollte jede Zeitung, auch ein Sonntagsblick aus dem Hause Ringier hinweg sein und der Leserschaft sauber recherchierte und den Tatsachen auf den Grund gehende Artikel unterbreiten.

Beherrscht sein Handwerk aus dem Effeff?

Nein, die Familie Erb wohnt nach wie vor und weiterhin absolut rechtens auf dem Eugensberg. Sie nimmt ihre Aufgabe, ein grossartiges Kulturgut u.a. im Dienste der Öffentlichkeit zu erhalten mit bewunderungswürdigen Anstrengungen und unter Inkaufnahme von grössten persönlichen Einschränkungen wahr.

Schloss Eugensberg ist von der Familie Erb nicht gestohlen worden; es wurde vom Gründerpionier der Erb-Gruppe absolut rechtmässig seinen beiden Enkelsöhnen vererbt und die Mutter dieser Söhne hat allen Widerwärtigkeiten und andauernden Persönlichkeitsverletzungen zum Trotz die Verwaltung rechtmässig und äusserst korrekt im Griff.

Dass die Sachwalter der Erb-Gruppe nach ihren obig geschilderten kläglichen Ergebnissen bei der Liquidation der Firmen nun auf prozessualem Weg auch noch gegen die Enkelkinder und deren Mutter unter bewusster Missachtung des letzten Willens von Hugo Erb vorgehen, ist wahrlich kein Ruhmesblatt und zeugt von absoluter Menschenverachtung.

Darin steckt eine Herausforderung zur Recherchierarbeit und zur Beherrschung des Journalistenhandwerks aus dem Effeff, was jedoch Herr Seiler im Glauben an Akzeptanz und Mehrheitsfähigkeit seiner Artikel unterlässt und unbesehen in die gleiche Kerbe schlagen will, wie dies von den Sachwaltern der Erb-Gruppe schon seit Jahren unter Missachtung der Menschenrechte andauernd vorgemacht wurde.

Die Familie Erb hat über Jahrzehnte erfolgreich und international als Familienunternehmen mit unbegrenztem eigenen Risiko - im Gegensatz zu den Managern der heutigen Zeit - Geschäfte getätigt und Tausenden von Arbeitnehmern so einen Arbeitsplatz gesichert, Abermillionen von Steuern zu Gunsten der Öffentlichkeit generiert und auch bezahlt.

Was geschehen ist seit dem Tod des Firmengründers Hugo Erb am 8. Juli 2003, ist selbst für die Söhne Rolf und Christian Erb bis heute nicht nachvollziehbar. Sicher ist, dass sie sich bis heute in keiner Weise verweigert haben, die Gründe und Ursachen dieses unglaublichen Zusammenbruchs zu verstehen und zu ermitteln und dass sie selbst als die am meisten Geschädigten betrachtet werden müssen.

Da wären eben „super Rechercheure und Journalisten, die ihr Handwerk aus dem Effeff beherrschen“ nötig, um Klarheit zu schaffen. Das Wort „Pleitier“ als Lieblingswort von Herrn Seiler ist da einfach zu dünn und gibt die Verhältnisse in keiner Art wieder.

Es geht mir nicht darum, Herrn Seiler ad absurdum zu führen, seinem neuesten Artikel polemisch entgegenzuwirken und schon gar nicht, ihn zu beleidigen. Ich möchte ihn im Gegenteil an seine journalistischen Recherchier- und Handwerksfähigkeiten erinnern und ihn bitten, diese auch anzuwenden.

Die Erbgeschichte kann nicht abgeschlossen werden, solange keine unabhängige Expertenkommission sich damit befasst und die Umstände und Zusammenhänge der Pressekonferenz vom 5. Dezember 2003, als Herr Ziegler bekannt gab, „die Erb-Gruppe gibt es nicht mehr“ und „eine Differenz von CHF 400 Millionen“ in den Raum stellte, lücken- und vorbehaltlos untersucht.

Die Erb-Sünde (Sonntagsblick vom 04.01.2009)

Wie Banken auf die Familie Erb herein­fielen



Von Roman Seiler 01:39 04.01.2009

Nur klägliche Überreste blieben von der Unifina, einer Firma der Erb-Gruppe. Um die streiten sich die Gläubiger – zum Teil mit dünnem Beweismaterial.

Die Familie Erb


Rolf Erb (Mitte),
sein Vater Hugo (vorne, †) gründete den Autokonzern.
Hinten: Sohn Christian. (RDB/Keystone)

Der Herr auf Schloss Eugensberg ist längst pleite. Rolf Erb (58), einst Chef der Winterthurer Erb-Gruppe, wird von seinen Gläubigern auf die unglaubliche Summe von 3,1 Milliarden Franken betrieben. Auch die Übertragung der fürstlichen Residenz an seine Zwillingssöhne fechten sie an. Bis zu einer Entscheidung kann es noch lange dauern.


Fünf Jahre dauerte es, bis sich der Schaden bei einer der grössten ehemaligen Erbfirmen beziffern liess: 4,9 Milliarden Franken fordern die Gläubiger der Unifina Holding. Früher hielt sie Beteiligungen wie den Kaffeehändler Volcafé und den Kölner Immobilienkonzern CBB (siehe Box). So ist es jedenfalls dem Kollokationsplan zu entnehmen, einem Schuldeninventar, das Liquidator Fritz Rothenbühler kürzlich veröffentlichte.

Davon akzeptiert Rothenbühler allerdings nur 1 Milliarde. Wie viel die Gläubiger von ihrem Geld wiedersehen, hängt nun davon ab, wie viele abgewiesene Forderungen vor Gericht durchgesetzt werden können. Bleibt es bei der Milliarde, sind es 7 Prozent, im schlechtesten Fall nur 1,5.

Bis auf wenige Ausnahmen sind die Geschädigten der Unifina Holding allesamt Banken. Deshalb gab es bisher kaum Klagen über die schleppende Abwicklung. Denn die Geldhäuser selber hatten versäumt, von der Erb-Gruppe bereits in den Neunzigerjahren mehr Transparenz und eine von einer anerkannten Revisionsfirma testierte Bilanz des Konzerns zu verlangen.

Geradezu eine Posse lieferte die Banque Cantonale Vaudoise (BCV): Sie reichte bei Rothenbühler eine Forderung von 50 Millionen Franken ein und berief sich dabei auf eine «mündliche Garantie». Die Unifina sollte mit dem Riesenbetrag für ausstehende Kredite bei der Erb-Holding Herfina geradestehen, dem Unternehmensteil, der den Autohandel betrieben hat.

Aus SonntagsBlick vorliegenden Unterlagen der BCV geht hervor, dass sich die Waadtländer ihre «mündliche Garantie-Erklärung» am 11. ­Dezember 2003 von Rolf Erb und dessen Bruder Christian (50) schriftlich bestätigen liessen – eine Woche nach Bekanntwerden des Zusammenbruchs. Laut dem von ihnen verfassten Brief hatte Hugo Erb die mündliche Garantie im Namen der Unifina am 22. Juni 2003 ab­gegeben. Das war nur drei Wochen vor seinem Tod im Alter von 85 Jahren. Anwesend war auch ­Christian Erb.

Immerhin war ein Teil der BCV-Kredite der Herfina hypothekar­gesichert. Das andere Pfand war mehr oder weniger wertlos: Die Erbs verpfändeten der BCV unter anderem 13 Millionen Aktien der Pleitefirma CBB. Die Papiere hatten Ende 2003 noch einen Wert von einigen Rappen pro Stück.

Die BCV lässt sich die Abweisung ihrer Forderung durch ­Rothenbühler nicht gefallen. Sie will den Entscheid des Unifina-­Liquidators gerichtlich anfechten, lässt ein Banksprecher ausrichten. Es geht immerhin um 700000 bis gut drei Millionen Franken. Ein kläglicher Rest der einst stolzen Kreditsumme.

Es war die Beteiligung an der Kölner Immobiliengesellschaft CBB, die 2003 zum Kollaps der Erb-Gruppe führte. Die ­Winterthurer Autohändler ­hatten 1997 eine Patronats­erklärung für das Unternehmen unterzeichnet.Damit ver­pflichteten sie sich, die deutsche Pleitefirma finanziell über ­Wasser zu halten. Dann ging auch die CBB unter und ihr Insolvenzverwalter reichte beim Liquidator der Erb-Holding Unifina, Fritz Rothenbühler, eine Forderung von 2,1 Milliarden Franken ein. Rothenbühler schmetterte diese und weitere Forderungen aus dem Umfeld der CBB in Höhe von mehreren Hundert Millionen Franken ab.

Die folgenden Forderungen liess er dagegen zu (in Mio. Franken):


• Eidg. Steuerverwaltung 46,4

• Kant. Steueramt ZH 8,5

- Steueramt Winterthur 0,5

Die höchsten Bankausstände:

• UBS 100,2

• Commerzbank (D) 79,7

• West LB (D)* 77,8

• Sachsen LB (D) 76,7

• Landesbank Berlin (D) 72,8

• Sparkasse Düsseldorf (D) 57,1

• Thurg. Kantonalbank 41,9

*Forderung an Bear Stearns ­abgetreten

Eugensberg

Noch immer wohnt Pleitier Rolf Erb im Schloss im Kanton Thurgau. (RDB/Reuters)

Mittwoch, Dezember 17, 2008

Eine unglaubliche Geschichte

Medienmitteilung.

Von Erwin Feurer.
Landesbank Sachsen als Gläubigerin der Erb-Gruppe -
Eine unglaubliche Geschichte.


CH-9322 Egnach, 17. Dezember 2008 - Ende 2003 ist die Erb-Gruppe, bestehend aus 4 Holdings und über 80 mehrheitlich ertragreichen Firmen zusammengebrochen. Die Erb-Gruppe war kerngeschäftlich in der Automobilbranche tätig und beschäftigte weltweit über 4500 Mitarbeiter mit einem Gesamtumsatz von rund CHF 4,5 Mia. Die Landesbank Sachsen hat in verschiedenen Nachlässen der Erb-Gruppe Forderungen in Höhe von über CHF 40 Mio geltend gemacht. Mutmasslich sind diese Kredite sogar durch öffentliche Fördermittel gestützt worden. Der Kollokationsplan der Unifina Holding AG in Nachlassliquidation liegt nun auf.
Akt 1:

Faktische Übernahme der Erb-Gruppe zum Nulltarif
In einer äusserst fragwürdigen Medienkonferenz am 5. Dezember 2003 erklärte der als Sanierer gerufene Hans Ziegler, dass es die Erb-Gruppe nicht mehr gebe und stellte eine Differenz von CHF 400 Mio zwischen dem Mittelabfluss und dem Geld, das bei der CBB (Concordia Bau und Boden AG) angekommen sei, fest.

Mit dieser Rufmordkampagne diffamierte und kriminalisierte er die Eigentümer der Erb-Gruppe, die Gebrüder Erb, die sofort durch die Staatsanwaltschaft vollkommen stillgelegt und isoliert wurden. Bis heute ist dieses Geld nicht gefunden worden, weil es auch nie gefehlt hat.

Der Weg war frei für Schalten und Walten nach Belieben des Sanierers und der Sachwalter.

Akt 2:

Verschleuderung des Vermögens der Erb-Gruppe unter enormer Kostenproduktion

In Rekordzeit sind die werthaltigen Firmen der Erb-Gruppe weit unter Wert verschleudert worden, z.B. 80 % Beteiligung an Volcafe, dem zweitgrössten Kaffeelieferanten der Welt mit einem ausgewiesenen Eigenkapital von CHF 240 Mio und namhaften stillen Reserven in Form von enormem Mühlen-, Farmen- und Grundbesitz sowie einem Gewinn im Jahre 2002 von CHF 75 Mio zu einem Preis von CHF 63 Mio, ein Resultat, das sämtliche Bewertungsgrundsätze über den Haufen wirft. Weitere Beispiele liegen vor.

Eine enorme interne und externe Kostenproduktion durch die Sachwalter der Holdings frisst zudem wiederum einen Teil dieser „Verkaufserlöse“ zu Lasten der Gläubiger weg.

Der Blick in den Liquidationsstatus der Unifina Holding AG per 5. Dezember 2003 (nachgeführt per 31. Dezember 2005) zeigt Liquidationskosten von CHF 6'365'868.67, wovon externe Beraterkosten CHF 5'676'034.82 betragen. Die gesamte Kostenproduktion der Erb-Gruppe dürfte bis heute die CHF 20 Mio-Grenze erreicht, wenn nicht sogar überschritten haben.

Akt 3:

Echte Forderungen werden pulverisiert
Fünf Jahre hat es gedauert, bis der Kollokationsplan der Unifina Holding AG nun endlich vom 03.12.2008 bis 24.12.2008 aufliegt.

Bis die übrigen Holdings dies bewerkstelligen, dürfte noch einige Zeit vergehen. Einsicht wird nur den anerkannten Gläubigern gewährt. Die Sachwalter und Gläubiger sind da sozusagen unter Ausschluss der Öffentlichkeit „unter sich“. 72 Gläubiger haben Forderungen im Gesamtbetrag von CHF 4,7 Mia angemeldet, wovon gegen eine Milliarde zugelassen wurde, was zu einer Konkursdividende zwischen 1,5 und 7 % führen wird.

Für die Landesbank Sachsen bedeutet dies im nun vorliegenden Kollokationsplan, dass ihre echte Forderung von CHF 40 Mio noch CHF 600'000 bis 2’800’000 wert ist unter Abzug der Kosten für die Bemühungen des von ihr eingesetzten Vertreters, der die Forderungen der Landesbank Sachsen auch im Privatkonkurs von Rolf Erb eingereicht hat.

Dort wird die Konkursdividende jedoch 0 % betragen, zumal die Holdings der Erb-Gruppe Forderungen in Höhe von CHF 2,6 Mia für die Herfina AG und CHF 2,9 Mia für die Unifina Holding AG eingereicht haben, was die echte Forderung der Landesbank Sachsen und weiterer Gläubiger zu „peanuts“ schrumpfen lässt.


Akt 4:

Kritik wird rigoros bestraft und ausgeschaltet
Eine Kleinstgläubigerin mit Forderungen von rund CHF 200'000 im Konkurs Rolf Erb, die Projekt Vision AG, vertreten durch ihren einzigen Verwaltungsrat und Geschäftsführer, Erwin Feurer, wollte die äusserst schlechten Liquidationsergebnisse nicht akzeptieren und reichte aufgrund von Anfechtungsansprüchen, die vom Konkursamt Frauenfeld zur Verfügung gestellt wurden, Schadenersatzklagen gegen Sanierer und Sachwalter bei den zuständigen Gerichten ein.

In Bern wurde eine diesbezügliche Klage gegen den Sachwalter der Unifina Holding AG, Herrn Fritz Rothenbühler, Wenger Plattner Bern, in einem rechtsstaatlich äusserst fragwürdigen Prozess abgeschmettert. Dem Vertreter des Beklagten, Dr. Christoph Zimmerli, Wenger Plattner Bern, der die Kostennote für seine Bemühungen, umfassend eine Klageantwort von ca. 30 Seiten und ein paar Abklärungen und Termine, persönlich dem Richter überreichte, wurde dafür eine Prozesskostenentschädigung von über CHF 24 Mio (!) zulasten der Kleinstgläubigerin zugesprochen. Eine weitere Ausschöpfung der Rechtsmittel scheiterte daran, dass die Projekt Vision AG in der Folge Konkurs anmelden musste.

Die äusserst umfangreiche Geschichte dieser „Winkelriediade“ ist so kurz wie möglich im Blog Erb-Gruppe (Real News) http://www.erb-gruppe.blogspot.com/ sowie neu auch im Blog Denkfabrik Ost http://www.neuelaender.blogspot.com/ dargestellt und wird weiterhin bearbeitet und thematisiert.

Die Landesbank Sachsen, die ebenfalls im Besitze dieses Anfechtungsanspruchs war, hatte gemäss ihrem Vertreter in der Schweiz, keinerlei Interesse von diesem Rechtsanspruch Gebrauch zu machen.

Dazu Erwin Feurer:

„Die Rechtsgarantien der Schweizerischen Bundesverfassung konnten im vorliegenden Fall bis heute nicht zum Tragen gebracht werden.

Ich werde mich damit aber nicht abfinden und im Namen der Park Vision AG, welche die Forderungen und Anfechtungsansprüche von der Projekt Vision AG übernommen hat, sämtliche Rechtsmittel, die zur Verfügung stehen, weiterhin ausschöpfen, um Klarheit in die Hintergründe und Machenschaften des „Liquidationsmarktes Schweiz“ am Beispiel der Erb-Gruppe zu schaffen.

Die Sachwalter und ihre Gehilfen dürfen nicht unter „Denkmalschutz“ gestellt werden.“


Egnach, 17. Dezember 2008

Kontaktperson:

Erwin Feurer
Buch 43

CH-9322 Egnach

Telefon 0041 79 335 08 12
Fax 0041 71 470 05 03
e-mail kultur-palast@bluewin.ch

Donnerstag, Dezember 11, 2008

Interne und externe Kostenproduktion bei der Unifina Holding AG in Liquidation

Die Betrachtungen der Nachlassstundungen bzw. Konkurseröffnungen in allgemeiner Art und im konkreten Fall der Erb-Gruppe zeigen ein eklatentes Missverhältnis auf zwischen Konkursdividende und Produktion interner und externer Kosten.

Dem jüngsten Zirkular Nr. 6 des Sachwalters der Unifina Holding AG, Wenger Plattner Bern vom 26. November 2008, verfasst von Dr. Fritz Rothenbühler, ist zu entnehmen, dass „die voraussichtliche Nachlassdividende für die ungesicherten Forderungen der dritten Klasse aus heutiger Sicht auf 1,5 - 7 % geschätzt wird (1,5 % bei angemeldeten Forderungen von CHF 4,762 Mia; 7 % bei gemäss Kollokationsplan anerkannten Forderungen (inkl. pfandgesicherte Forderungen) von CHF 1,028 Mia)“.

Die Liquidationskosten, bzw. interne und externe Kosten gehen daraus nicht hervor.

Dazu gibt aber der 3. Rechenschaftsbericht vom 26. Februar 2008 den mehrmaligen Verweis auf Beilage 4, den Liquidationsstatus der Unifina per 5. Dezember 2003 (nachgeführt per 31. Dezember 2007), worin nun Liquidationskosten (Berichtsperiode) (total, geschätzt, CHF 2,5 Mio) CHF 677'064 aufgeführt sind, wovon CHF 105'222 auf externe Berater fallen.

Auch die Liquidationskosten im Liquidationsstatus der Unifina Holding AG per 5. Dezember 2003 (nachgeführt per 31. Dezember 2006) sind mit CHF 749'198.45, wovon CHF 254'496.40 für das Vorjahr auf externe Kosten fallen, noch relativ bescheiden, der Vollständigkeit halber seien noch die Saldi der Liquidationskosten von CHF 670'557.60, wovon extern CHF 69'975.50, ebenfalls relativ bescheiden, erwähnt.

Erst der Blick in den Liquidationsstatus der Unifina Holding AG per 5. Dezember 2003 (nachgeführt per 31. Dezember 2005) zeigt dann aber Liquidationskosten von CHF 6'365'868.67, wovon externe Beraterkosten CHF 5'676'034.82 betragen, zuzüglich der Vollständigkeit halber dann noch die Saldi von CHF 749'198.45, wovon CHF 328'875.10 auf externe Berater fallen.

In allen Status stehen mit schöner Regelmässigkeit „Liquidationskosten total geschätzt CHF 2,5 Mio“.

Sie dürften aber bis heute alleine für die Unifina Holding AG die CHF 10 Mio-Grenze nahezu erreicht haben.

Für alle Firmen der Erb-Gruppe kann davon ausgegangen werden, dass alleine per heute die Liquidationskosten die CHF 20 Mio-Grenze erreicht, wenn nicht sogar übertroffen haben.

Es stellt sich schon die Frage, wie lange diese enorme Kostenproduktion noch geduldet wird bzw. was an den Honoraren für externe Berater so teuer und wertvoll war.

Das Preis-/Leistungsverhältnis muss ganz einfach von Fall zu Fall genau betrachtet und untersucht werden, selbst wenn es sich dabei um renommierte und besteingeführte Firmen handelt, die, wenn sie schon anderen in die Karten schauen, sich nicht davor scheuen sollten, Überprüfungen auch bei sich vornehmen zu lassen.

Mutmasslicherweise nun mussten die vor allem in der Anfangsphase per 5. Dezember 2003 angefallenen extrem hohen externen Kosten von über CHF 6 Mio dazu aufgewendet werden, für die Nachlassgerichte Bilanzen und Status zu erstellen, die den Nachlassgerichten zur Verfügung standen, um die Nachlassstundung zu bewilligen.

Siehe dazu:

Unterlagen der Unifina Holding AG

3. Rechenschaftsbericht vom 26. Februar 2008
Liquidationsstatus per 31. Dezember 2007
Liquidationsstatus per 31. Dezember 2006
Liquidationsstatus per 31. Dezember 2005

Wie den Liquidationsstatus zu entnehmen ist, haben sich die geschätzten Konkursdividenden im Laufe der Jahre nach unten bewegt bis zum jetzigen Tiefpunkt von 1,5 %.

Die Frage stellt sich, weshalb anstelle der Nachlassgesuche nicht Anträge auf Konkurseröffnung gemacht wurde.


Zwischenfazit:

Die Seriosität der Arbeit von Herrn Rothenbühler wird damit nicht in Zweifel gezogen.

Trotzdem ist zu untersuchen, wie und wann derart immense externe Kosten aufgrund von welchen Entscheidungen und zu welchen Zwecken produziert worden sind.

Herr Rothenbühler mag mutmasslicherweise durchaus Opfer eines Systems geworden sein, in welches er sich eingelassen hat innert zu kurzer Zeit, ohne die Hintergründe zu kennen und zu prüfen.

Montag, Dezember 08, 2008

Projekt Vision AG im Konkurs - 24 Mio-Forderung von Dr. Zimmerli, Wenger Plattner Bern

Medienmitteilung



Erb-Gruppe - CHF 24'410'261.80 Prozesskostenentschädigung zu Lasten Projekt Vision AG - Fragwürdiges Verhalten im Namen einer renommierten Anwaltskanzlei


CH-9322 Egnach, 8. Dezember 2008 - Der Vertreter des Liquidators der Unifina Holding AG, Dr. Christoph Zimmerli, fordert von der Projekt Vision AG, Egnach, über CHF 24 Mio aufgrund eines Urteils des Gerichtskreises VIII Bern-Laupen. Der diesem Urteil zugrunde liegende Prozess musste durch das Obergericht des Kantons Bern mangels Bezahlung des Kostenvorschusses als dahin gefallen erklärt werden.

Mit Urteil vom 11. Dezember 2007 hat der Gerichtspräsident 4 des Gerichtskreises VIII Bern-Laupen die Klage der Projekt Vision AG, vertreten durch Erwin Feurer, gegen den Liquidator der Unifina Holding AG, Dr. Fritz Rothenbühler, abgewiesen und die Bezahlung der Gerichtskosten von CHF 60'000.-- und einer Prozesskostenentschädigung von CHF 24'410'261.80 verfügt.

Aufgrund eines Anfechtungsanspruchs im Konkurs Rolf Erb hatte die Projekt Vision AG am 31. Januar 2007 Schadenersatzansprüche aus Sanierungs- bzw. Sachwaltertätigkeiten gegenüber Herrn Dr. Rothenbühler geltend gemacht.

Die Projekt Vision AG als Gläubigerin warf dem Sanierer Hans Ziegler und den Sachwaltern Herren Rothenbühler (Unifina Holding AG), Werder (Uniwood Holding AG) und Hardmeier (Herfina AG), vor, sie hätten das Vermögen der Erb-Gruppe, über die seit anfangs Dezember 2003 der Nachlass bzw. der Konkurs verfügt worden war, mutmasslicherweise „zum Schaden der Gläubiger zu schnell und zu billig verschleudert“.

Die Projekt Vision AG, deren Mittel von Anfang an begrenzt waren und die keinerlei Unterstützung von den übrigen Gläubigern oder Dritten in Anspruch nehmen konnte, versuchte vergeblich dieses Urteil am Appellationshof in Bern anzufechten, scheiterte jedoch daran, dass sie einen neuerlich geforderten Prozesskostenvorschuss nicht bezahlen konnte und am 27. August 2008 Konkurs anmelden musste, sodass mit Beschluss vom 12. September 2008 das Obergericht des Kantons Bern die Appellation als dahin gefallen erklären musste.

Dazu der Prozessvertreter der Projekt Vision AG, Erwin Feurer:

„ Die Rechtsgarantien der Schweizerischen Bundesverfassung sind in einem Fall von dieser Grössenordnung leider nicht ausreichend. So stand die Projekt Vision AG von Anfang an einer weit überlegenen Beklagtschaft gegenüber und sie konnte ihre Rechte mangels ausreichender finanzieller Mittel in keiner Weise geltend machen.

Der Ausgang dieses Prozesses kostet zwar sehr viel, inhaltlich ist so jedoch niemandem gedient, da die Projekt Vision AG unbedingt das Verfahren hätte weiterziehen wollen, was sie jedoch im Rahmen unserer Rechtsordnung nicht konnte.

Ich bin sogar der Überzeugung, dass von einem patentierten Anwalt im Rahmen der Schweizerischen Standesregeln für Anwälte erwartet werden dürfte, dass er eine derart hohe Prozesskostenentschädigung von über CHF 24 Mio nicht persönlich dem Richter überreicht und diese Forderung in dieser Höhe jetzt auch noch als Anwalt von Wenger Plattner, Bern, einem der renommiertesten Anwaltsbüros der Schweiz, wenn nicht von Europa, im Konkurs der Projekt Vision AG geltend macht.“

Freitag, Dezember 05, 2008

Pressekonferenz vom 5. Dezember 2003 - Meisterhafter Schachzug von Hans Ziegler und seinen Sachwaltern?

Exakt vor 5 Jahren, am 5. Dezember 2003, ist der Sanierer Hans Ziegler, seit 3./4. Dezember 2003 als Generaldirektor der Erb-Gruppe eingesetzt, vor die Medien getreten und hat verkündet,

"die Erb-Gruppe gibt es nicht mehr"

und dass

"eine Differenz von 400 Millionen Franken zwischen dem Mittelabfluss und dem Geld, das bei der CBB angekommen sei"

festgestellt wurde.

Mit dieser Unterstellung, die sich bis heute als völlig unbegründet erweisen sollte, hat er die die Verantwortlichen und Inhaber der Erb-Gruppe diffamiert, kriminalisiert und per sofort in die Hände der Staatsanwaltschaft ausgeliefert.

Für einen bestens funktionierenden Liquidationsmarkt war damit der Weg frei für

eine faktische Übernahme der Erb-Gruppe zum Nulltarif.

Anstelle des ihm erteilten nachhaltigen Sanierungsauftrags, für den er sich am 24. November 2003 arbeitsvertraglich weitestgehende Freiheiten und CHF 1 Million ausbedingte, hat er sich

nach wenigen Tagen einen anderen Auftrag gegeben, den er sich selbst definiert hat (Interview Tagesanzeiger vom 02.07.2004).

Unter dem Titel

"Sanierer-Gespann rückt vor"

beschreibt die Visual Finance vom 23. Februar 2004 die Situation auf dem Liquidationsmarkt:

"Da die erwähnten Persönlichkeiten bereits in vielen anderen Restrukturierungen mitwirk(t)en, scheint es, als hätten sich in den letzten Jahren gewisse feste Strukturen für derartige Restrukturierungen gebildet."

Donnerstag, November 20, 2008

Park Vision AG wird aktiv anstelle der Projekt Vision AG durch Forderungsabtretung

Am 21. August 2008 hat die Park Vision AG dem Bezirksgericht Steckborn mitgeteilt, dass sie in die dort hängigen Prozesse im Konkurs Rolf Erb einzutreten wünscht, da sie die den betreffenden Anfechtungsansprüchen zu Grunde liegenden Forderungen käuflich erworben hat.

Der Bezirksgerichtspräsident hat das Begehren der Park Vision AG den übrigen Klägerinnen und den Beklagten zur Stellungnahme unterbreitet. Der Entscheid über den Prozesseintritt der Park Vision AG ist noch ausstehend.

Aufgrund der gleichen Legitimation wird die Park Vision AG sämtliche Rechtsmittel ausschöpfen, um die von der Projekt Vision AG eingereichten Strafanzeigen gegen Sanierer und die Sachwalter der Erb-Gruppe weiterhin aufrecht zu erhalten.

Das Obergericht des Kantons Zürich hat mit Beschluss vom 31. Oktober 2008 (versandt am 17. November 2008) den Antrag der Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich, auf die von der Projekt Vision AG erhobene Strafanzeige vom 1. Februar 2007 nicht einzutreten, gutgeheissen und Nichteintreten beschlossen, wonach gegen die Herren Dr. Fritz Rothenbühler, Dr. Michael Werder und Hans Ulrich Hardmeier keine Strafuntersuchung eröffnet wird.

Die Park Vision AG ist an der Prüfung und Vorbereitung eines Rekurses gegen diesen Beschluss und wird voraussichtlich dieses Rechtsmittel innert 20 Tagen seit Zustellung einlegen.

Als zentrales Anliegen der Park Vision AG mit Sitz in St. Gallen bezeichnet deren einziger Verwaltungsrat und Geschäftsführer, Erwin Feurer, das Ingangsetzen der Untersuchung und die Klärung der Hintergründe der Tätigkeiten der verantwortlichen Organe der Erb-Gruppe vor, während und nach dem Zusammenbruch gegen Ende 2003.

Gestützt auf den vom Konkursamt Frauenfeld am 9. Januar 2006 ausgestellten und nun von der Park Vision AG mittels Weiterzession erworbenen Anfechtungsanspruchs

2. Verwertung diverser Aktiven

a) Schadenersatzansprüche aus Sanierungs- bzw. Sachwaltertätigkeiten gegenüber:

- Ziegler Hans
- Holenstein Stefan
- Dr. Michael Werder, Zürich
- Fritz Rothenbühler, Bern
- Hans Ulrich Hardmeier, Zürich

fordert die Park Vision AG, bzw. deren Vertreter, Erwin Feurer, umfassende und vollständige Akteneinsicht in sämtliche Entscheidungsgrundlagen der fraglichen Zeit und ausreichende Klarheit und Transparenz.

Der Vertreter der Park Vision AG, Erwin Feurer, ist sich bewusst und möchte dies ausdrücklich festgehalten haben, dass für allfällig in diesem Zusammenhang vermutete und unterstellte Straftatbestände die Maxime der Unschuldsvermutung gilt.

Samstag, März 10, 2007

Schadenersatzklagen über SFR 2,4 Mia und Strafanzeigen gegen Sanierer und Sachwalter des Erb-Konzerns

Ende 2003 ist der Erb-Konzern zusammengebrochen. Vom einst über alles gerechnet stolzen Marktleader in den Bereichen Automobil, Kaffee, Bauzuliefergewerbe und Finanzen/Investitionen ist nur wenig übrig geblieben.

Neuesten Einschätzungen und Analysen zufolge hätte der Erb-Konzern gerettet oder zumindest in einem angemessenen Nachlassverfahren erhalten werden können; die Ergebnisse der Liquidationsarbeit durch die verschiedenen Sachwalter sind dermassen dürftig und lassen bescheidenste Dividenden erwarten, was den Schluss nahelegt, dass jede andere Lösung von mehr Erfolg geprägt gewesen wäre.

Was ist geschehen und was passiert weiter?

Der Firmengründer und Pionier Hugo Erb starb am 8. Juli 2003 im Alter von 85 Jahren (Buch "Hugo Erb 1918 - 2003" unter www.lulu.com/content/527463).

Die einzigen Aktionäre und damit Alleininhaber des strategisch vernünftig diversifizierten Milliardenkonzerns mit 4 Holdings, über 80 hervorragend positionierten und bis und mit 2003 hochrentablen Einzelfirmen mit insgesamt über 4500 hochmotivierten Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mehr als SFR 4,5 Mia, Rolf und Christian Erb, erkannten den Sanierungs- und Restrukturierungsbedarf rechtzeitig und stellten den als Topsanierer bekannten Hans Ziegler als CEO ein, mit dem Auftrag, die Erb-Gruppe nachhaltig im Interesse der Mitarbeiter, Lieferanten, Banken etc. zu sanieren.

Herr Ziegler gab sich ohne seriöse Prüfung und Analyse "einen andern Auftrag" (Interview im Tagesanzeiger vom 2. Juli 2004: "Den neuen Auftrag habe ich mir nach wenigen Tagen selbst definiert."). Damit meinte er anstelle des ihm erteilten Sanierungsauftrags einen rigorosen und bis heute in seinen Auswirkungen katastrophalen Liquidationsauftrag gegen den Willen der Firmeneigentümer.

Um die Firmeneigentümer komplett und nachhaltig auszuschalten, stellte er am 3. Dezember 2003, rund 4 Wochen (!) nach seinem Stellenantritt, in einer gross angelegten Medien- und Pressekonferenz die bis heute nicht nachgewiesene Behauptung auf, in der Kasse würden SFR 400 Mio fehlen und dass er davon ausgehe, dass die Gebrüder Erb diese in den eigenen Sack gesteckt hätten.

Diese Rufmordkampagne zwang die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich zum Handeln und nahm den Eigentümern jeglichen aufgrund ihres Knowhows und ihrer Kompetenz dringend notwendigen Einfluss auf das weitere Geschehen der Erb-Gruppe.

Weiter scheute er nicht davor zurück, eine Komplottbildung im Vorfeld der von ihm angestrebten Liquidation mit den späteren Sachwaltern Hardmeier (Herfina AG), Werder (Uniwood Holding AG) und Rothenbühler (Unifina Holding AG) zu organisieren, mit dem Zweck den Erb-Konzern rasch zu zerschlagen und zu zerstören. Ohne sorgfältige Prüfung und ohne Einholen von Gegenofferten wurden substantiell wertvolle Teile der Erb-Gruppe viel zu billig und viel zu schnell verschleudert, eine Wert- und Vermögensvernichtung von gigantischem Ausmass nahm seinen Lauf.

In der Management-Zusammenfassung vom 8. Juli 2006 (siehe archives 07/08/06 in diesem blog) sind die wesentlichen Vorwürfe detailliert aufgelistet, die zur Erhebung von Zivilklagen mit Schadenersatzforderungen über insgesamt SFR 2,4 Mia und Strafanzeigen an die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich gegen die Herren Ziegler, Hardmeier, Werder und Rothenbühler führten.

Die Projekt Vision AG, vertreten durch den einzigen Verwaltungsrat mit Einzelunterschrift, Erwin Feurer, hat sich am 9. Januar 2006 vom Konkursamt Frauenfeld den rechtmässigen Besitz sämtlicher Rechtsansprüche im Konkurs Rolf Erb abtreten lassen, insbesondere den Anfechtungsanspruch Schadenersatzansprüche aus Sanierungs- und Sachwaltertätigkeiten gegenüber Ziegler Hans, Holenstein Stefan, Dr. Michael Werder, Zürich, Fritz Rothenbühler, Bern, und Hans Ulrich Hardmeier, Zürich. Die Abtretung war an die Bedingung geknüpft, dass gerichtliche Geltendmachung binnen einer Frist bis 31.07.2006 erfolgt.

Sämtliche Klagen zivilrechtlicher und strafrechtlicher Natur sind von der Projekt Vision AG fristgerecht und ordnungsgemäss bei den zuständigen Gerichten eingereicht und rechtshängig gemacht worden. Dass dies nicht eitel Freude sondern vehementen Widerstand der Beklagten hervorruft, war zu erwarten. Es zeugt aber von einem eigenartigen Rechtsverständnis der betreffenden Sachwalter, dass sie der Meinung sind, ihre Arbeit dürfe nicht überprüft werden und zu den erhobenen Vorwürfen seien sie keinerlei Rechenschaft schuldig. Sie verstecken sich dabei hinter Art. 5 SchKG, wonach der Kanton für den Schaden haftet, den die Beamten und Angestellten, ihre Hilfspersonen, die ausserordentlichen Konkursverwaltungen, die Sachwalter, die Liquidatoren, die Aufsichts- und Gerichtsbehörden sowie die Polizei bei der Erfüllung der Aufgaben, die ihnen das Gesetz zuweist, widerrechtlich verursachen und der Geschädigte gegenüber dem Fehlbaren keinen Anspruch hat.

Die Projekt Vision AG hat jedoch sowohl die Zivilklagen als auch die Strafanzeigen dahingehend aufgebaut, dass die Herren Ziegler, Werder, Hardmeier und Rothenbühler nicht nur in ihrer Funktion als Liquidatoren und Sachwalter zur Verantwortung gezogen werden sollen, sondern hauptsächlich und primär als Privatpersonen und Geschäftsleute beklagt und angeklagt werden.